Unerwünschte Werbeanrufe Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Unerwünschte Werbeanrufe


28.02.2007 17:21 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von




Ich bin seit einigen Monaten Kunde der C***-Bank. Zwar habe ich bei der Kontoeröffnung meine Telefonnummer angegeben, jedoch nach meiner Ansicht nur, damit für den Fall der Fälle wichtige Rückfragen zu meinem Konto/zu meinen Kontobewegegungen schnell geklärt werden könnne. Jetzt erhielt ich schon mehrmals Werbeanrufe. Einerseits von einem Anruf-Computer und ebenso von Mitarbeitern der C***-Bank.
In diesen Anrufen wurde versucht einen Termin zu einem Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wie sich herausstellte sollte mir ein attraktives Kreditangebot im persönlichen Beratungsgespräch angeboten werden.
Es stellt sich für mich die Frage, ob das nicht unter Cold-Calling fällt und einen Verstoss gegen UWG darstellt?
Antwort vom
28.02.2007 | 19:32
Sehr geehrter Fragender,
Cold-Calling ist ein weit verbreitetes Problem. Dabei soll meist der Überraschungseffekt zum Abschluss eines Vertrages genutzt werden.

Grundsätzlich ist Telefonwerbung in Deutschland nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verboten - egal ob Privat- oder Geschäftsanschluss. Unternehmen, die unerlaubt Telefonwerbung betreiben, können abgemahnt werden.

Ihre Bank darf Sie als Kunden grundsätzlich auch nicht mit Werbeanrufen belästigen. Ausnahmsweise wäre eine Telefonwerbung aber zulässig, wenn Sie vorher zugestimmt haben. Da Sie bei der Kontoeröffnung Ihre Telefonnummer angaben, deutet einiges auf eine Zustimmung Ihrerseits – zumindest konkludent – hin.

Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Sie keine weiteren Anrufe wünschen und Ihre Telefonnummer gelöscht werden soll.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß
RA Gerstel
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