Anrechnung von Nießrecht und Pflege auf Pflichtteil
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Fall handelt es sich um mein Elternhaus,welches ich übernehmen möchte.Es ist ein altes,umgebautes Bauernhaus. Mein Vater hat vor 18 Jahren das Haus umgebaut,der hintere Teil war der Wohnbereich unserer Familie. Der vordere Bereich ist vom Stall in eine 2ZKB, und einem Frisörsalon umgebaut worden, welcher verpachtet ist. Die Wohnung steht leer und wird als Pension oder Ferienwohnung vermietet.Ich selber habe vor 9 Jahren angefangen und mir mit erheblichem Aufwand eine Wohnung in dem alten Heuboden ausgebaut.Mit erheblichem Kostenaufwand und sehr viel Eigenleistung habe ich dadurch die komplette Optik des Hauses verändert und auch einen großen Wertzuwachs im gesamten geschaffen. Desweiteren sind Erneuerungen am Grundstück und Nebengebäuden durch meine finanziellen und körperlichen Leistungen entstanden.In wie weit würden bestandteile meiner Leistungen und durch das Nießrecht meiner Eltern und natürlich der mir zumutbaren Pflege meiner Eltern die Pflichtanteilansprüche meiner Geschwister beeinflußt?
Ich habe drei Geschwister,alle ausser Haus.
Meine Eltern haben auf Lebenszeit Nutzrecht
der vermietbaren Räume und Ihrem eigenen Lebensraum
(über 240 qmtr. Wohnfläche)!!!
Ich übernehme die Pflege meiner Eltern bis zu einer, mir zumutbaren,Pflegestufe!
-Was wird für das Nießrecht angerechnet?
-Was wird für die Pflege meiner Eltern (beide Teile) angerechnet?
-eine Restschuld der Ausbaumaßnahme meiner Eltern besteht auch
noch,die ich überneheme!
-Was wäre in diesem Fall meinen Geschwistern noch anzurechnen?
Pflichtteil Pflege Anrechnung









