PDA Kauf bei E-bay
16.08.2004 11:03
| Preis:
***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Habe am 28.06.2004 bei E-bay einen PDA vom Privatverkäufer ersteigert. Das Gerät wurde als eventuell defekt beschrieben und als Typbezeichnung ein Ipaq der 39xx er Serie. Beim Erhalt der Ware stellte ich fest das dass Gerät von mir nicht repariert werden konnte (ich dachte an einen Akkutausch), und es ein PDA der 38xx er Serie ist(3850). Also Versand zu einem Fachmann zur Durchsicht und ev. Reparatur. Antwort: Das Gerät ist aus Teilen von mindestens 3 verschiedenen PDAs zusammengesetzt worden und teilweise mit roher Gewalt behandelt worden. Reparatur lohnt nicht. Wie verhalte ich mich jetzt? Der Verkäufer reagiert nicht auf emails meinerseits.
Trifft nicht Ihr Problem?
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Kauf
16.08.2004 | 11:13
Antwort
von
Rechtsanwalt Alexander Birmili
3 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
um Ihre Rechte als Käufer vollständig darstellen zu können, wäre es unbedingt notwendig, den genauen Vertragstext, sprich den "Angebotstext" des Verkäufers zu kennen.
Wenn der Verkäufer das Gerät als "eventuell defekt" verkauft, sollte man grundsätzlich nicht erwarten, dass das Gerät funktioniert. Somit ist wohl davon auszugehen, dass der Verkäufer eine
Gewährleistung ausschließen wollte. Sie erwähnen auch, dass es sich um einen Privatverkauf handelte. Ob die Gewährleistung wirksam augeschlossen wurde, könnte man wiederum nur anhand des genauen Angebotstextes erkennen.
Der Verkäufer hat Ihnen jedoch zugesichert, dass es sich um ein Modell "39xx" handeln würde. Da dies jedoch nicht der Fall ist - die Beweislast obliegt Ihnen - hat der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt.
Setzen Sie dem Verkäufer nochmals eine Frist zur Lieferung eines vertragsgemäßen Geräts (wenn auch defekt). Nach erfolglosem Fristablauf erklären Sie den Rücktritt vom Vertrag und verlangen Ihr Geld zurück. Die Aufforderungen sollten Sie schriftlich per Einwurf-Einschreiben zustellen lassen.
Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Birmili
Rechtsanwalt
Alexander Birmili
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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72764 Reutlingen