Betriebskostenabrechn. für Treppenhausreinigung und Winterdienst
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich bewohne (Miete) seit dem 01.08.2005 eine 59qm 2-R. Wohnung. Insgesammt handelt es sich um ein Reihenhaus mit 3 Mietparteien. Jede Wohnung hat Ihren eigenen Besitzer. Die Hausverwaltung wird über einen Maklerin/Immobilienbüro (nur eine Person) abgewickelt.
Bei der Wohnungsbesichtigung wurden mir die Kaltmietkosten und die Betriebskosten (Abschlag) genannt. Des weiteren wurde die Wohnung damit beworben, dass eine Treppenhausreinigung durch eine Firma durchgeführt wird. Letztendlich empfand ich das Angebot für angemessen und es kam zum Mietvertrag.
Im Mietvertrag sind die Kosten wie folgt aufgeführt:
"Die Netto-Kaltmiete beträgt: 279,00 Euro"
"Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für:
Betriebskostenvorschuss gem. Abs. 2: 60 Euro"
"Abs. 2: Die Betr.Kosten gem. Betr.Kostenverordnung, ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters
vom 31.12.2004 sind in der vereinbarten Netto-Kaltemiete nicht enthalten."
Enthalten sind die üblichen Sachen wie Steuer und Müllgebühren. U.a. auch:
"Die Kosten für Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Hauswart."
Auf der nächsten Seite steht noch:
"Die Kosten der Treppenhausreinigung sind in den Betriebskosten enthalten."
Am 12.10.2006 wurde mir die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 übersandt. Danach habe ich eine Nachzahlung in Höhe von 243,80 Euro. Unter anderem wurde unter der Punkt "Hausreinigung" ein Gesammtbetrag von 738,92 Euro aufgeführt, welcher mir mit 210,21 Euro in Rechnung gestellt wurde. Ebenfalls vermerkt ist der Zeitraum 01.07.05 - 31.12.05. Die Firma wurde also nur einen Monat vor meinen Einzug erstmalig und insgesammt 6 Monate im Jahr 2005 tätig. (Berechnung: 738,92 * Umlagefaktor 0,341 / 6 Monate x 5 Monate Mietdauer 2005). Ergo soll ich pro Monat für die Hausreinigung 42,04 Euro zahlen. Logischerweise wurde ich aufgefordert ab sofort 100 Euro Betriebskostenvorschuss zu zahlen.
Gegen diese Nebenkostenabrechnung habe ich Widerspruch eingelegt, da ich mich arglistig getäuscht sehe. Die Hausreinigungskosten sehe ich als Fixkosten an, die zum Vertragsabschluß bekannt waren, aber defenetiv nicht genannt wurden. Des weiteren erachte ich die Kosten als maßlos zu hoch. Aus einem bundesweiten Nebenkostenspiegel entnehme ich eine durchschnittlichen Betrag von 7-8 Euro/Monat für eine Treppenhausreinigung.
Selbstverständlich wurde mein Widerspruch seitens der Hausverwaltung zurückgewiesen. Es erfolgten 2-3 Briefwechsel, wobei jeder auf seinem Standpunkt beharte. Letztendlich bat ich um eine Kopie des Hausreinigungsvertrages. Seit dem ist zu diesem Thema keine Reaktion mehr eingetroffen.
Mit Absprache der restlichen Mieter wurde erreicht, dass die Hausreinigung ab Dezember 2006 durch die Mieter selbst durchgeführt wird. Die Hausverwaltung teilte das allen Parteien in einem Schreiben mit und gab ebenfalls zu verstehen, dass der Winterdienst bis auf weiteres ebenfalls durch uns zu erledigen sei.
"Desweiteren benötige ich von allen Mietern eine einvernehmliche Aussage, ob der Winterdienst ebenfalls in eigener Regie übernommen wird oder ob ich eine Firma mit der Räumung beauftragen soll. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass die Mieter für die ...beseitigung selbst verantwortlich sind, solang mir nichts gegenteiliges mitgeteilt wird".
(Schreiben vom 11.12.2006)
Am 19.01.2007 traf ein weiteres Schreiben ein, in dem schlicht mitgeteilt wurde, dass der Winterdienst jetzt durch Firma XYZ (letztendlich die gleiche die zuvor auch die Treppenreinigung durchführte) durchgeführt wird. Pro Einsatz soll dabei inkl. allen Kosten 7,50 Euro berechnet werden. Grundsätzlich bin ich mit der Übernahme der Arbeiten durch eine Firma bereit. Allerdings empfinde ich auch hier den Betrag unangemessen. Durch eine andere Firma würde die gleiche Arbeitsleistung lediglich mit 1,50 Euro berechnet werden. Mein Nachbar rief daraufhin bei der Hausverwaltung an und bat um Änderung. Er wurde allerdings schroff abgewiesen und der Vertrag würde frühestens im nächsten Jahr geändert. In meinem letzten Schreiben von vor 3 Tage gab ich zu verstehen, dass ich keine Zahlungsverpflichtung sehe und drängte auf einen Firmenwechsel.
Zu meinen Fragen:
1. Bin ich verpflichtet die Kosten der Hausreinigung zu zahlen, auch wenn sie mir zuvor nicht bekannt waren? Gibt es etwas zu beachten wie ich weiter vorgehen sollte?
2. In welchem Rahmen kann/darf ich in die Verträge zwischen Hausverwaltung und Vertragsfirmen einsehen?
3. Welche Rechte habe ich, die Kosten für den Winterdienst abzulehnen und auf Ausstellung eines neues (günstigeren) Vertrages zu drängen?
4. In wie weit ist die Hausverwaltung verpflichtet von verschiedenen Firmen einen Kostenvoranschlag einzuholen um daraus das günstigste hinsichtlich Leistung und Preis auszuwählen?
3. Ich plane noch dieses Jahr auszuziehen und befürchte, dass die Kaution einbehalten wird. Kann ich die Kaution durch Rückbehaltung von den letzten Monatsmieten einbehalten um nicht selbst auf Auszahlung klagen zu müssen?
Wenn benötigt können alle Dokumente per eMail zugesendet werden.
Vielen Dank.
Treppenhausreinigung Winterdienst









