Gerichtsstand
07.02.2007 15:25 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Stephan Bartels
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Dazu eine Frage:
Der Rechstreit wurde hier wohl (Zuständigkeit Deutsches Gericht) in Deutschland ausgetragen weil, der Begünstigte seinen Wohnsitz in Deutschland hatte und es auf den Wohnsitz des Verstorbenen Kunden der Bank (als Schenker) nicht ankommt?
Können Sie mir hierzu (für die Zuständigkeit des Gerichts) die Rechtsgrundlagen nennen
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 7. April 2000 - 7 U 273/98
Familien- und Erbrecht
Anwendung deutschen Rechts bei Ansprüchen niederländischer Erbengemeinschaft auf Herausgabe von Sparbüchern
EGBGBArt. 11, 25, 27; BGB§§ 328, 331, 518, 812, 2301
1. Hat ein Erblasser zu seinen Lebzeiten Sparguthaben auf den Namen Dritter angelegt, so ist die Frage, welche Rechte sich hieraus für die in den Niederlanden befindliche Erbengemeinschaft ergeben, nach deutschem Recht zu beurteilen.
2. In einem solchen Fall hat die niederländische Erbengemeinschaft keinen dinglichen Anspruch auf Herausgabe der Sparbücher, weil diese sowie die zugrunde liegenden Darlehensforderungen nicht zum Nachlass gehören.
Sachverhalt:
Die Parteien sind neben zwei weiteren an dem vorliegenden Prozess nicht beteiligten Personen Geschwister und zu gleichen Teilen erben des am 8.2.1997 verstorbenen P.P. (im folgenden: Erblasser). Dieser war niederländischer Staatsangehöriger und wohnte bis zu seinem Tode in V. (Niederlande). Die Beklagte wohnt in Deutschland.









