Frage geschrieben am 30.01.2007 20:52:00Betreff: Fernabgabegesetz für Seminare
Rechtsgebiet: Kaufrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1600
Wenn sich ein Teilnehmer anmeldet, erhält er die Informationen zum Seminar per Post. Es entsteht dadurch Bearbeitungsaufwand. Sobald sich die ersten Teilnehmer anmelden, beginne ich mit der Suche nach einem geeigneten Raum. Ich benötige daher eigentlich eine "Abschreckung", dass Teilnehmer sich nal eben anmelden und sich nach Fernabgabegesetz spontan wieder abmelden, da dadurch schnell die Mindestteilnehmerzahl wieder unterschritten und ich hinterher auf den Stornierungskosten für den Seminarraum sitzen bleibe. Bislang erhebe ich in den Geschäftsbedingungen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 €, die bei Stornierung fällig wird und die Teilnehmer dazu bewegen soll, vor der Buchung zu überdenken, ob er wirklich buchen will. Ist dies rechtens? Oder muss ich gewähren, dass ein Teilnehmer, der sich anmeldet, 14 Tage kostenlos widerrufen kann?
Auch enthalten meine AGB die Formulierung: "Bei Rücktritt Ihrerseits bis eine Woche vor Kursbeginn erstatten wir die Hälfte der Kursgebühr. Bei Rücktritt Ihrerseits innerhalb der letzten Woche vor Kursbeginn fällt die gesamte Kursgebühr an." Ist dies rechtens, auch wenn sich der Teilnehmer erst innerhalb der letzten Woche vor dem Kurs anmeldet? Oder hat er da 14 Tage WIderrufrecht?
Wie lautet die offizielle Bezeichnung des Gesetzes, wenn ich mich darauf berufe (Fernabsatzgesetz ist wohl veraltet?).
Antwort geschrieben am 30.01.2007 21:18:31
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Rechtsanwältin Nina Heussen
Heinrich-Brüne-Weg 4, 82234 Weßling, Tel: 08153 8875319, Fax: 089 89530208
Erbrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 252
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1.Nach Ihrer Schilderung kommt der Vertrag rein durch die Nutzung des Internets zustande. Somit unterfällt der Vertrag § 312b BGB und ist ein Fernabsatzvertrag (der Begriff ist korrekt). Gemäß § 312 b Abs. 3 Ziff. 1 BGB unterfallen Fernunterrichtsverträge nicht der Verpflichtung des Fernabsatzes. Diese Vorschrift ist aber auf Ihren Vertrag nicht anwendbar, da der Unterricht tatsächlich direkt stattfindet und nur der Abschluss über das Internet erfolgt.
2.Da hier ein Fernabsatzvertrag vorliegt, hat ein Verbraucher das Recht, den Vertrag binnen 2 Wochen zu widerrufen (bzw. binnen 4 Wochen, wenn die Belehrung erst nach Abschluss des Vertrags wirksam erfolgt). Diese Vorschrift können Sie leider nicht wirksam umgehen.
3.Auch Ihre Stornogebühr bzw Bearbeitungsgebühr ist unrechtmäßig. Dazu z.B. LG Hamburg, Az.: 74 O 236/83), wonach die folgende Formulierung unwirksam ist „Für jede notwendige Beitragsmahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 DM erhoben.“ bzw. OLG Hamm, Az.: 17 U 2/81, Urteil vom 10.10.1991, wonach allgemeine Verwaltungskosten bei der Ermittlung einer Schadensersatzpauschale nicht berücksichtigt werden dürfen und es muss für die Wirksamkeit einer solchen pauschalierten Mahn- oder Bearbeitungsgebühr der ausdrückliche Hinweis enthalten sein, dass dem Kunden der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder ein niedriger entstanden sei, gestattet wird.
4.Sie müssen daher das Risiko des Widerrufs mit der Kostenkalkulation auffangen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden.
5. Die Gefahr, dass ein Kunde sich 1 Woche vorher anmeldet und dann den Vertrag widerruft, könnten Sie abfangen, indem Sie die Anmeldungszeit vorverlagen.
6. Sobald Sie mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen haben, und der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass der Beginn noch vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen kann, erlischt das Widerrufsrecht, § 312d Abs. 3 BGB. Um sich hier abzusichern, sollten Sie Ihren Shop und Ihre AGB vor BEginn der Tätigkeit von unserer Kanzlei oder einem Kollegen prüfen lassen.
7.Die für Sie geltenden Vorschriften finden sich in §§ 312b, d, 355, 346 BGB.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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