Nichtabgabe Steuererklärung
29.01.2007 20:28 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt Achim Schroers
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Vor etwa einem halben Jahr hat mir mein Finanzamt einen Einkommens- und Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2004 u. 2005. Es handelte sich um Schätzungen, da ich noch keine Erklärung für 04/05 eingereicht hatte. Ich habe jeweils fristgerecht Widerspruch eingelegt und zwischenzeitig die Erklärungen für 2004 eingereicht, woraufhin die Vollziehung ausgesetzt worden ist und ich einen neuen (korrekten) Steuerbescheid bekommen habe. Leider habe ich die Erklärung für 2005 noch nicht abgegeben und habe kürzlich eine Einspruchentscheidung bezügl der Steuerbescheide aus 2005 erhalten: "Die Einsprüche werden als unbegründet zurückgewiesen und die Bescheide ergehen weiterhin unter dem Vorbehalt der Nachprüfung."
Kann ich mit einem korrigiertem Steuerbescheid 2005 rechnen (gem. §164 AO ?), wenn ich umgehend die Steuererklärungen nachreiche, da ich in dem betreffenden Jahr einen Verlust erwirtschaftet habe und die Umsatzssteuervorauszahlungen korrekt abgeführt worden sind, so dass eigentlich keinerlei Steuern mehr zu zahlen sind ? Oder bedeutet die Einspruchsentscheidung, dass ich die Steuern aus dem Bescheid "endgültig" zahlen muss, unabhängig von den in der Steuererklärung dargelegten Tatsachen ? Oder ist es notwendig/sinnvoll Klage einzureichen ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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