Arzneimittelherstellung einer Versandapotheke in externen Räumlichkeiten
01.03.2013 11:53 |
Preis: 78,00 € |
archiviert
Preis: 78,00 € |
Medizinrecht
archiviert
Liebe/-r Experte/-in,
ich würde mich über Unterstützung bei folgender Frage freuen:
Eine Versandapotheke mietet mit Blick auf die ApBetrO §4 4) aufgrund räumlicher Begrenzung externe Räume an, die keine Raumeinheit mit den bisherigen Räumlichkeiten bilden. Welche Tätigkeiten darf die Versandapotheke in diesen Räumen durchführen (z.B. Lagerung von Arzneien, Herstellung von Darreichungsformen wie Kapseln, Pulver und Drogenmischungen)?
ApBetrO §4 4):
Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 wird nicht angewendet auf
2. Räume, die den Versandhandel einschließlich des elektronischen Handels mit Arzneimitteln sowie die dazugehörige Beratung und Information betreffen.
Diese Räume müssen jedoch in angemessener Nähe zu den übrigen Betriebsräumen liegen
Für Ihre Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar.
Herzliche Grüße
Eingrenzung vom Fragesteller
03.03.2013 | 10:43








