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Preisabsprachen


| 22.01.2007 15:32 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ingo Bordasch


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
einem Bekannten wird vorgeworfen, während der Berufstätigkeit (inzwischen ist er im Ruhestand) Preisabsprachen bei Vergaben für Bauvorhaben getätigt zu haben. Das Ermittlungsverfahren ist abgeschlossen worden, nun ist der Vorgang zum Gericht gewandert und er erwartet die Anklageerhebung. Er beabsichtigt, nun doch einen Anwalt hinzuzuziehen - auf welches Rechtsgebiet sollte dieser spezialisiert sein?
22.01.2007 | 16:01

Antwort

von

Rechtsanwalt Ingo Bordasch
425 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

bei dem Vorwurf Preisabsprachen bei Vergaben für Bauvorhaben getätigt zu haben wird dem Beschuldigten idR ´Betrug´, § 263 StGB, und ´Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen´, § 298 StGB, vorgeworfen.

Dies sollte jeder Rechtsanwalt dessen Arbeitsschwerpunkt Strafrecht ist, angemessen bearbeiten können. Eine besondere Spezialisierung erscheint, anhand des von Ihnen mitgeteilten, nicht erforderlich.

Sollte Ihr Bekannter in der gleichen Gegend wie Sie wohnen, steht ihm unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.


Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Berlin

425 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht