Sozialpädiatrisches Zentrum, Kostenübernahme
17.01.2005 18:29 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Mein Sohn soll aufgrund einer festgestellten Epilepsie in einem SPZ behandelt werden.
Nachdem ich den Aufnahmeantrag abgegeben hatte, sagte man mir, dass ich anteilige Kosten in Höhe von 15% für Sozialarbeiter selbst tragen müsste, weil sich der Sitz des SPZ in einem anderen Landkreis als der Hauptwohnsitz meines Sohnes befindet.
Durch Gesundheit ist man erpressbar, also unterschrieb ich die Kostenübernahmeerklärung. Ich war mir sicher, dass das SA unseres Landkreises die Kosten durch einen von mir gestellten Kostenübernahmeantrags übernimmt. Den Antrag bei unserem SA stellte ich am 08.12.04 in Bezug auf §§39ff BSHG in Verbindung mit §43a SGB V (ab 2005 §§53ff SGB XII in Verbindung mit der Verordnung nach § 60 SGB XII, Wiedereingliederungsverordnung).
Am 14.01.05 rief ich beim SA an und fragte nach dem Stand der Bearbeitung, da der erste Termin im SPZ am 03.02.05 ist. Man sagte mir, dass uns im Rahmen des Amtshilfeersuchens eine Sozialarbeiterin zu Hause aufsucht und einen Sozialbericht erstellt. Danach müssten wir noch zum Amtsarzt des Gesundheitsamtes kommen(Meine Meinung: Er sieht dem Kind die Krankheit nicht an, kann er nicht die Unterlagen der behandelnden Ärzte anfordern?).
Eigentlich hat die von mir unterschriebene Kostenübernahmeerklärung gar keine Rechtsgrundlage. Ich möchte diese Erklärung am Liebsten sofort zurückziehen, mit dem Hinweis, nur die von der Krankenkasse übernommenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, und auf die sozialpädagogische Betreuung zu verzichten.
Meine Fragen:
Kann ich dies tun, ohne dass die Behandlung dann ganz abgelehnt wird?
Habe ich einen Anspruch auf Kostenübernahme des Sozialamtes?
Trifft nicht Ihr Problem?
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