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Info zu Gebrauchtwagenkauf; Gewährleistung (sauschluss) bei Verkauf an Unternehmer ?


08.01.2007 18:12 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich habe vor 3 Tagen als selbstständiger Handelsvertreter ein gebrauchtes KFZ bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft. Auf der "Verbindlichen Bestelllung" hierfür steht folgender Satz gedruckt: "Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ! Händlergeschäfte und Verkauf an Unternehmen sind ohne jede Gewähr...."
Vom Händler wird mir deshalb zu einer optionalen Gebrauchtwagengarantie zum Preis von 400€/p.a geraten.
Ein anderer Verkäufer - und zwar des Marken-Autohauses (die i.ü. auch Garantien anbieten) riet mir jedoch dazu, für das erste Jahr keine Zusatz-Garantie abzuschliessen, da seiner Meinung nach im ersten Jahr der Verkäufer bei auftretenden Sachmängeln haftet.
Die Gewährleistung sei trotz des o.g. Satzes auch gegenüber einem selbstständigen Gewerbetreibenden nicht auszuschließen. Im Internet ist bezüglich der Gewährleistung und des Gewährleistungsausschluss zwischen Händler und einem Selbstständigen (Unternehmer) nichts eindeutiges zu finden.

Deshalb die Frage:
Was ist richtig ?
Haftet der Händler bezüglich seiner Gewährleistung auch gegenüber einem selbstständigen Unternehmer oder kann er diese mit dem o.g. Satz ausschließen ? Ist eine zusätzliche Garantie in diesem Beispiel tatsächlich unsinn (da Gewährleistungplicht des Händlers vorliegt) oder zwingend zur Absicherung bei etwaigen Schäden notwendig.
Ich freue mich auf eine rasche Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 199 weitere Antworten zum Thema:
Gewährleistung Verkauf Unternehmer
08.01.2007 | 18:22

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


die Gewährleistung kann zwischen Händler und Gewerbetreibenden, der nicht Verbraucher ist (wie in Ihrem Fall) sehrwohl ausgeschlossen werden. Dieses ist in § 312f BGB, wenn auch verdeckt, geregelt und von höchstrichterlicher Rechtsprechung gedeckt.

Sie werden hier also einen zulässigen Gewährleistungsausschluss mit dieser Vertragsklausel hinnehmen müssen.

Haften tut der Handler dann nur bei Arglist oder dem fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; auch gibt es keinesfalls eine Beweislastumkehr.



Bei der - eigentlich sinnvollen - davon zu unterscheidenen Garantie, die einen eigenen Anspruch wieder herstellen kann, müssen Sie dann aber die Garantiebedingungen genaustens durchlesen und prüfen. Denn in den meisten Bedingungen ist wiederum ein Garantieausschluss für Gewerbetreibende enthalten.

Grundsätzlich ist die Garantie, wenn sie dann entsprechenden vereinbart wird, sicherlich nicht schlecht.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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