Darlehen, Erben
08.01.2007 13:29 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
| in unter 2 Stunden
Hallo,
mein verstorbener Stiefbruder hatte mir im Wege einer "Sondervereinbarung " den Betrag X überlassen, rückzahlbar nach 10 Jahren.
Die Rückführung sollte in 2 Fonds zugunsten seiner beiden minderjährigen Kinder erfolgen.
1) Können die erberechtigten Kinder ( vertreten durch deren Mutter ), nach Ablauf der 10 Jahre eine Rückzahlung verlangen ?
2) Wenn ja, gilt dies auch bei Ausschlagung der Erbschaft ?
Vielen Dank für die Beantwortung.









