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Darlehen, Erben


08.01.2007 13:29 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler


| in unter 2 Stunden

Hallo,

mein verstorbener Stiefbruder hatte mir im Wege einer "Sondervereinbarung " den Betrag X überlassen, rückzahlbar nach 10 Jahren.
Die Rückführung sollte in 2 Fonds zugunsten seiner beiden minderjährigen Kinder erfolgen.

1) Können die erberechtigten Kinder ( vertreten durch deren Mutter ), nach Ablauf der 10 Jahre eine Rückzahlung verlangen ?

2) Wenn ja, gilt dies auch bei Ausschlagung der Erbschaft ?

Vielen Dank für die Beantwortung.
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Erben Darlehen
08.01.2007 | 14:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Die Kinder treten als erben in die Rechtstellung Ihres Stiefbruders ein und können die Rückzahlung des Darlehens wie vertraglich vereinbart verlangen.

Sofern die Erbschaft ausgeschlagen wird, ist zu bedenken, dass zuletzt der Fiskus, also der Staat, Erbe werden könnte, §§ 1953 Abs. 2, 1936 Abs. 1 BGB. So könnte die Forderung, soweit bekannt, auch von dort geltend gemacht werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Böhler
Konstanz

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