Gerichstand der dt. Botschaftsschule Peking
06.01.2007 14:40 |
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Generelle Themen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, war aber während eines 2,5 jährigen Chinaaufenthalts nicht in Deutschland gemeldet. Ich haben als regional angestellte Arbeitskraft in der Deutschen Botschaftsschule Peking gearbeitet (Vertrag endete am 31.12.06).
Im ‚Dienstvertrag‘ steht:
Zwischen dem Deutschen Schulverein Peking e.V. (Schulträger), vertreten durch den Vorstand, dieser Vertreten durch die Mitglieder XXX (Schatzmeister) XXX (Stellv. Schatzmeister) und XXX, wohnhaft in Beijing, VR China wird folgender Dienstvertrag geschlossen: ….
Die Schule befindet sich in Peking, V.R. China, auf Gesandtschaftsgelände der Bundesrepublik Deutschland. Träger ist der Schulverein: Die Satzung ist auf der Internetseite (www.dspeking.net.cn/schulorganisation/satzung.htm) der Schule einzusehen, hier die meines Erachtens relevanten Auszüge:
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Name des Vereins lautet: „DEUTSCHER SCHULVEREIN PEKING e.V.". Sein Sitz ist in Peking, Volksrepublik China. Er ist ein deutscher Verein mit eigener Rechtsfähigkeit gemäß Verleihung nach § 23 BGB durch den Bundesminister des Innern vom 12. November 1980.
Meine Frage ist nun: Wo ist der Gerichtsstand, bzw. welches Arbeitsrecht muss hier Anwendung finden, das chinesische oder das deutsche?








