DE Frage geschrieben am 03.01.2007 13:36:00

Betreff: Überweisung von meinem Konto durch andere Person


Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 3248
Mein Ex Freund hat am 28.12.06 von meinem Konto auf sein Konto online 1700,-€ überwiesen. Für diese Überweisung hatte er nicht meine Erlaubnis, er hat sich an meinen Bankdaten vergriffen. Da wir bis zu diesem Zeitpunkt zusammen gewohnt haben, wusste er wo sich diese befinden. Habe von dieser Überweisung am 31.12.06 durch online Einsicht meines Kontos erfahren und ihn sofort kontaktiert.
Eine private Rückzahlung ist nicht möglich, da sein Konto heute gepfändet wurde.
Es stellt sich nun die Frage ob ich ihn anzeige??
Desweiteren hat er Schulden in Höhe von 2000,-€ bei mir, die durch einen Schuldschein schriftlich festgehalten sind.
Mir geht es darum mein Geld so schnell wie möglich wiederzubekommen, da mich die Gesamtsumme mittlerweile in eine finanzielle Misslage bringt. Ganz zu schweigen von dem Vetrauensmißbrauch!!!
Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar!
Mfg


Antwort geschrieben am 03.01.2007 14:02:52
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (univ.) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5669495
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für die Anfrage(n), die ich wie folgt beantworte:

( 1 ) Anzeige wegen Überweisung / Onlinebanking

In Betracht kommt eine Straftat nach § 263a BGB wegen Computerbetrug.

Der Ex -Freund hat die Bank mittels Eingabe Ihrer vertraulichen Daten im Rahmen der eigenmächtigen Onlineüberweisung über seine Identität getäuscht. Dies dürfte wohl als Betrug zu Ihren Lasten zu werten sein. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Pfändung des Kontos nicht nur eine Vermögensgefährdung sondern bereits ein Vermögensschaden bei Ihnen eingetreten ist.

Die Bank wird voraussichtlich wegen der Pfändung des Empfängerkontos keine Stornierung vornehmen. Gleichwohl können Sie versuchen, die Bank zu bitten aus Kulanz die 1 700,00 €uro Ihrem Konto wieder gut zu schreiben. Durchsetzbar sind Forderungen gegenüber der Bank jedoch kaum, da Sie nach erster Beurteilung der Sach - und Rechtslage durch die Schaffung der Möglichkeit des Zugangs für Ihren Ex - Freund zu Daten und Computer zumindest fahrlässig im Sinne der AGB`s der Bank gehandelt haben.

Ob Sie Ihren Ex - Freund wegen Betrug anzeigen oder nicht, obliegt Ihrer Entscheidung. Anzeigen können jedenfall nach § 158 Abs. 1 StPO bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, der Polizei und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.

( 2 ) Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche

Rückerstattung der 1 700,00 €uro und
Bezahlung der mit Schuldschein verbrieften 2 000,00 €uro

Ich habe die Befürchtung, dass Sie zwar bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes relativ schnell einen vollstreckbaren Titel gegen den Ex - Freund erwirken können. Da dessen Konto jedoch bereits gepfändet wurde, ist davon auszugehen, dass auch noch andere Gläubiger vom Vermögen des Schuldners zu befriedigen sind.

Alles in allem rate ich Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen zu beauftragen, zumal Ihre Ansprüche der Verjährung unterliegen. Ich hoffe Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
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