Frage geschrieben am 30.12.2006 13:21:00Betreff: Auktion nicht bezahlt, jetzt Mahnbescheid
Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 3768
Die Widerspruchsbelehrung der Auktionen lautet so: "Rücknahme - Weitere Angaben: Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht, Sie können die Vertragserklärung innerhalb von 14 tagen ... oder durch Rücksendung ...Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware ..."
Besteht laut dieses Textes denn nun ein Rückgabe- oder ein Widerrufsrecht?
Nachdem ich anhand der vorhandenen negativen Bewertungen, die darauf hindeuten, dass eine Rückgabe an andere Bieter i.d.R. nicht erfolgte des Verkäufers entschieden habe, nicht zu zahlen, erhielt ich nach mehreren Zahlungsaufforderungen per E-Mail am 12.10. eine schriftliche Rechnung als einfachen Brief mit dem handschriftlichen Vermerk "Mahnung". Auf der Seite steht auch noch "Rechnungsdatum ist Lieferdatum". Die Ware war natürlich nicht mitgeliefert worden. Am 5.12. kam dann das Schreiben vom Anwalt mit der Bitte, die Rechnung vom 12.10. zu begleichen + Mahn- + Anwaltskosten. am 29.12. erhielt ich den Mahnbescheid vom Gericht.
Frage: Lohnt sich ein Widerspuch ? Die Kosten sind mittlerweile auf 134,36 Euro geklettert.
Leider hatte der Verkäufer die übliche Vorgehensweise bei Ebay völlig ignoriert und die Erstattung der Angebotsgebühren anscheinend abgelehnt, bzw. die Frist verstreichen lassen. Ich habe von Ebay keine Abmahnung erhalten. Die Vorgehensweise des Verkäufers ist mir nicht verständlich, da ich einen Artikel bezahlt hätte. Es ging nur um den Fehlkauf.
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:














