Wohnungsübergabe nach Mietende
29.12.2006 18:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Wir haben bis zum 31.12.2006 einen Mietvertrag zu einer 4 Zimmerwohnung in 2 OG eines Mehrfamilienhauses. Wir haben die Wohung am 01.01.2006 bezogen. Eine Kaution von 3 Montatsmieten wurde von uns and die Vermieter überwiesen. In einer Anlage zum Mietvertrag wurde uns zugesagt, dass die Kaution unmittelbar nach der Übergabe an uns zurückgestattet wird
Am 25.11.2006 sind wir aus der Wohnung ausgezogen, da unser Einfamilienhaus bezugsfertig war. Im darauffolgenden Monat Dezember haben wir dann die Wohnung vollständig ausgeräumt, gestrichen und gereinigt um die Wohnung in einem gepfegten zustand und ohne Mängel übergeben zu können. Wir hatten den Vermieter am 27.12.2006 schriftlich mitgeteilt, dass wir am 29.12.2006 um 17 Uhr eine Übergabe machen wollen. Von den Vermietern hatten wir keine Absage erhalten. Wie mitgeteilt, sind wir am 29.12.06 um 17 Uhr in der Wohnung erschienen. Die Vermieter hatten eine schriftliche Nachricht an die Tür angebracht und den Termin abgesagt.
Hier das Schreiben der Vermieter: „wir haben heute keine Zeit. Bitte werfen Sie die Schlüssel rechtzeitig in unseren Briefkasten“.
Da die Vermieter im selben Haus im 1 OG wohnen, haben wir uns gemeldet um nach einem Alternativtermin zu fragen. Die Vermieter wollten uns nach mehrfachem nachfragen keinen Termin nennen und meinten, dass wir die Schlüssel in den Briefkasten hinterlegen sollen. Sie teilten uns mit, dass Sie keine Übergabe machen müssen.
Nun werden wir den Vermitern zwei weitere Übergabetermine (31.12.2006 und 01.01.2007 jeweils 17 Uhr) schriftlich vorschlagen.
Nun meine Fragen:
Haben wir als Mieter ein Recht auf eine Wohnungsübergabe im sinne eine persoenlichen Abnahme der Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter mit anschliessender Schlüsselübergabe?
In oben beschriebenen Sachverhalt hält der Vermieter dies nicht für notwendig.
Ausserdem wollen wir eine Übergabeprotokoll machen, in dem der Zustand protokolliert werden. Muss der Vermieter ein Übergabeprotokoll unterschreiben?
Da das Wohnungschloss von uns ausgetauscht worden ist und der Vermieter keinen Schlüssel besitzt, stellt sich die Frage, ob bis zum Mietablauf am 31.12.2006 das urspüngliche Schloss wieder installiert werden muss, damit der Vermieter wieder Zugang zur wohnung gelangt?
Muss der Vermieter nach der Mietzeit die Schlüssel erhalten auch wenn die von uns verlangete Übergabe nicht stattgefunden hat und wenn ja, wie können wir als Mieter beweisen, dass die Wohnung ohne Mängel übergeben worden ist?
Ich würde das Schloss erst austauschen, wenn eine Übergabe erfolgt ist, ist das rechtlich erlaubt?
Wie lange dürfen die Vermieter die Kaution zurückhalten und zu welchem Zweck?
Darf die Kaution vom Vermieter zurückgehalten werden, obwohl uns schriftliche zugesagt ist, dass die Kaution bei Übergabe der Wohnung zurückerstattet wird?
Trifft nicht Ihr Problem?
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