Verein "Ehrlich währt am längsten" Widerrufsbelehrung
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab eine genaue Schilderung meines Falles. Die eigentlicht Frage kommt ganz am Schluss.
Auch ich wurde ein "Opfer" des Vereins "Ehrlich währt am längsten", der seit ca. 2 Monaten Massenabmahnungen an gewerbliche eBay-Verkäufer verschickt.
Ich erhielt am 08.12.06 eine Abmahnung, in der ich aufgefordert wurde, 146 Euro Strafe zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Da mir das Schreiben sehr seltsam vorkam (Unterschrift "Der Vorstand", keine Nennung von Namen etc.), kam ich den Aufforderungen nicht nach und recherchierte erstmal im Internet.
Dort wurde ich schnell fündig und teilte dem Verein auch sofort schriftlich mit, dass ich über seine Praxis Bescheid wüsste, kein Geld bezahlen bzw. keine Unterlassungserklärung abgeben würde und mich - im Falle einer weiteren Abmahnung oder ähnlichem - gezwungen sähe, strafrechtlich gegen den Verein vorzugehen.
Als Antwort erhielt ich lediglich diverse "Informationen" zu Aktivlegitimation usw., aber keine weitere Aufforderung zur Zahlung.
Auf dieses Schreiben reagierte ich nun nochmals schriftlich. Ich verwies darauf, dass Herr Wagner, Vorstand/Präsident des Vereins, seit 14.12.06 in Haft sitzt. Daneben betonte ich, wenn ich nochmals mit Post belästigt würde, würde ich meine Beziehungen zu verschiedenen Tageszeitungen in meiner Region nutzen und auch, dass sie von mir weder Geld noch eine Unterlassungserklärung erhalten würden.
Ich habe diesen Fall bereits der Redaktion der Sendung "WiSo" geschildert, aber zum jetzigen Zeitpunkt liegt mir keine Antwort vor.
Vor einigen Tagen hat der Bundesverband Onlinehandel e.V. eine Einstweilige Verfügung gegen den Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten" erwirkt: Demnach darf dieser Verein nicht mehr abmahnen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
ich vertrieb über eBay selbst verfasste Texte zum Thema "Hunde- bzw. Tierpsychologie".
Im Moment befinde ich mich mit dieser Tätigkeit noch in der Ausbildung, deshalb erhalten die Käufer zur Zeit auch noch keine Rechnung.
Ich verfüge zwar über eine Gewerbeanmeldung, diese hat aber mit dieser Tätigkeit gar nichts zu tun.
Diese angebotenen Texte werden von mir AUSSCHLIEßLICH per eMail an den Käufer verschickt. Es erfolgt also KEIN Postversand (von z. B. Kopien der Texte).
Somit wird auch keine Ware (im klassischen Sinne) verschickt.
Der § 312 d, Abs. 4, Nr. 1 BGB besagt , dass Ware, die von "ihrer Beschaffenheit her nicht für eine Rücksendung geeignet ist", nicht dem Widerrufsrecht unterliegt.
Dummerweise hatte ich diese Formulierung erst in meine Angebote eingebaut, als ich bereits abgemahnt wurde (momentan habe ich meine Angebote bei eBay beendet, um erstmal die rechtliche Lage zu klären).
Auf die Abmahnung gebe ich aber nichts, da der Verein zu keinem Zeitpunkt berechtigt war, derartige Abmahnungen auszusprechen (siehe Axel Gronen, Rechtsanwalt, der sich im Internet intensiv mit dem Verein auseinandersetzt und mit diesem Thema bereits in der Sendung "BIZZ" zu sehen war).
Nun lautet meine Frage:
Kann ich meine Formulierung des Widerrufsrechts folgendermaßen gestalten:
"Widerrufs- / Rücktrittsrecht
Als Tierpsychologin in Ausbildung betreibe ich diese Tätigkeit noch nicht gewerbsmäßig. Da mein Mitgliedskonto aber den Status "gewerblich" aufweist, bin ich laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 312d, Abs. 4, Nr. 1) grundsätzlich verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zu informieren bzw. Ihnen diese Rechte einzuräumen. Der genannte Paragraph besagt aber:
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde" (...)"
Die angebotenen Artikel zur Tierpsychologie eignen sich insofern nicht für eine Rücksendung, da jeder Kunde die technischen Möglichkeiten hat, die gekauften Texte zu kopieren und diese weiterhin zu nutzen (trotz eines Rücktritts vom Vertrag und einer Rücksendung, die ja ausschließlich per eMail stattfinden könnte) . Bei den hier angebotenen Themen wird keine Ware im herkömmlichen Sinne verschickt, der Versand erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Daher kann ich Ihnen kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht einräumen."
Besten Dank
HausHofHund








