Scheidung von thailändischem Mann
| 22.12.2006 13:14 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Meine Verlobte hat sich am 30.10.06 in Thailand von ihrem thailändischen Ehemann scheiden lassen und wollte die übersetzten und legalisierten Scheidungspapiere nun über das zuständige OLG hier in Deutschland anerkennen lassen. Das OLG hat zurück geschrieben, dass eine Anerkennung nicht möglich ist, wenn zuletzt ein gemeinsamer Wohnsitz in Deutschland bestanden hat, dann müsse nach deutschem Recht geschieden werden.
Da der Exmann nun längst seit Monaten wieder in Thailand ist und auch für eine Scheidung nicht nach Deutschland kommen könnte, hätten wir gern gewusst, ob es eine schnelle (wie schnell?) Scheidung über ein Gericht geben kann, wo sie mit sofortiger Wirkung in Abwesenheit ihres Exmannes rechtskräftig geschieden werden kann, da es nichts zu regeln gibt, keine Kinder vorhanden sind und auch finanziell alles längst geklärt ist.
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