einstweilige Verfügung/ Datenmissbrauch
10.01.2005 16:45 |
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Beantwortet von
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Datenschutzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Kah
| in unter 2 Stunden
Sachverhalt:
Wechsel von einer Vertriebsfirma in die nächste (Aussendienst, Wechsel zur direkten Konkurrenz)
Einstweilige Verfügung vom alten Arbeitgeber an neuen Arbeitgeber, dass er mich nicht weiter beschäftigen darf, weil eine E-mail mit Kundendaten aufgetaucht ist welche ich kurz vor meiner Kündigung an meine private E-mailadresse geschickt habe. (wahrer Fakt und beweissbar vom alten Arbeitgeber)
Die Daten aus der E-mail habe ich meinen neuen Arbeitgeber nicht vorgelegt oder direkt nutzbar gemacht und kann dies eidesstattlich versichern.
zwei Fragen:
Wie hoch wird die Chance von Ihnen gewertet das die Verfügung erfolgreich angefochten werden kann?
Wie lange dauert es ungefähr eine Einstweilige Verfügung aufzuheben die nicht rechtens sind.
Danke









