Auskünfte über nicht vorhandenes Vermögen gegenüber der ARGE
| 12.12.2006 20:52 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
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Ich habe folgendes Problem zu folgendem Sachverhalt:
Am 01.04.2006 habe ich mein Studium beendet und musste ALG II beantragen. Nach ausfüllen der Formulare wurde mir das Geld für Mai 2006 gewährt. Am 30.06.2006 hat meine Sachbearbeiterin für Arbeit und Integration in meine Akte eingetragen, dass ich ab 10.07.2006 in eine feste Anstellung wechsel und kein ALG II mehr benötige. soweit so gut.
Am 15.11.2006 bekam ich von meiner ehemaligen Sachbearbeiterin (ALG II Bearbeitung) einen Brief, dass durch einen Datenabgleich noch ein Freistellungsantrag beim Finanzamzt existiert. Dieser Antrag war für eine alte Lebensversicherung die ich im Februar 2005 aus privaten Gründen kündigen musste (Höhe der Versicherungssumme ca. 2400 Euro)und habe den Freistellungsantrag auch nie wiederrufen, da ich nach dem Studium bei der dortigen Versicherung eine Altersrente abschliessen wollte.
Man bat um einen Nachweis, wann ich diese Versicherung gekündigt habe. Ich schickte meiner Sachbearbeiterin daraufhin das Schreiben meiner Versicherung zu, aus dem hervorgeht, dass am 02.03.2005 die Überweisung veranlasst wurde. Das Geld war auch ca. eine Woche später auf meinem Konto.
Nun erhielt ich heute wieder einen Brief von der ARGE, ich möchte doch bitte einen Nachweis erbringen (Kontoauszug) wann das Geld überwiesen wurde.
Nun meine Frage:
Die ARGE beruft sich auf § 60 SGB I. Nach eigener Recherche (u.a. auf dieser Seite) entnehme ich, dass die ARGE nur einen Anspruch auf Nachweise hat, die zwei Monate vor Inanspruchnahme von ALG II liegen. Da ich generell meine Kontoauszüge nach der Steuererklärung (auf Grund meines Verdienstes in 2005 musste ich keine machen) entsorge, habe ich von März 2005 auch keinen Auszug mehr. Da aus dem Schreiben der Versicherung vom 02.03.2005 nun eindeutig hervorgeht, wann die Überweisung erfolgte, habe ich aus meiner Sicht den Sachverhalt aufgeklärt oder etwa doch nicht?
Das Geld, was damals ausgezahlt wurde, existiert auch nicht mehr (dies habe ich auch der Bearbeiterin mitgeteilt).
Auf welche Urteile kann ich mich berufen bzw. welche §§ kann ich anbringen, damit ich endlich meine Ruhe habe.
Ich bedanke mich schon einmal im vorraus.









