Doppelte Haushaltsführung - Erstwohnsitzänderung Steuerrecht
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Doppelte Haushaltsführung - Erstwohnsitzänderung


07.12.2006 23:11 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 1 Stunde

Guten Abend,

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei folgenden Fragen helfen können:

Ich arbeite seit längerem zunächst mit Erstwohnsitz in München (fiktiv). Ende 2004 habe ich dann meinen Erstwohnsitz nach Ulm (fiktiv) verlegt, da mein Lebenspartner selbständig ist und ein gemeinsamer Familienwohnsitz aus diesem Grund nur dort möglich ist. Da ich noch in München arbeite, habe ich meine Wohnung dort als Zweitwohnsitz behalten und pendle ein- bis zweimal die Woche und übers Wochenende nach Ulm.

Kann ich ab dem Zeitpunkt der Ummeldung die Miete meiner Zweitwohnung in München und eine Heimfahrt pro Woche nach Ulm als DHHF absetzen? Falls nicht, besteht dann wenigstens die Möglichkeit, neben den Fahrten vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstätte auch die Fahrten zwischen Erstwohnsitz und Arbeitsstätte beim Finanzamt abzurechnen?

Bei welchem Finanzamt reiche ich am besten die Steuererklärung für 2005 ein? Ich habe an beiden Wohnsitzen etwa gleich viel Zeit verbracht.

Vielen Dank und schöne Grüße.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 78 weitere Antworten zum Thema:
Doppelte Haushaltsführung
07.12.2006 | 23:38

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
510 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für die Frage.

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bei dem örtlich zuständigen Finanzamt einzureichen. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt an Ihrem behördlich gemeldeten Erst-Wohnsitz, hier also Ulm. Dementsprechend sollten Sie die Steuererklärung in Ulm einreichen. Wenn Sie die Steuererklärung 2004 in München eingereicht haben, sollten Sie die von dort erhaltene Steuernummer gegenüber dem Finanzamt Ulm angeben, um administrative Wirren zu vermeiden.

Sie können die Kosten für die Münchener Wohnung und eine Heimfahrt leider nicht steuerlich geltend machen, weil für die Zweitwohnung eine sogenannte private Veranlassung gegeben ist, soll heißen, weil Sie den Erst-Wohnsitz aus privaten Gründen von München wegverlegt haben.

Die Kosten für die Anfahrt zur Arbeitsstelle sowohl von München aus als auch von Ulm aus können geltend gemacht werden, wenn Sie gegenüber dem Finanzamt (auf Anfrage des Finanzamtes erst, nicht bereits mit Einreichung der Steuererklärung) glaubhaft machen können, daß sich in Ulm der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen befindet. Mögliche Anzeichen hierfür sind Freundeskreis, Vereinstätigkeit, häufige Anwesenheit, engere Familie, Verlobter etc. Der Begriff "Lebenspartner" ist juristisch nicht genau definiert, er ist aber ebenfalls mögliches Anzeichen.

Bitte beachten Sie unbedingt, daß gerade die Online-Beratung aufgrund der begrenzten Sachverhaltsaufklärung gerade im Steuerrecht an Grenzen stößt, so daß diese Antwort lediglich eine erste Orientierung bieten kann. Es ist anzuregen, einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


Nachfrage vom Fragesteller 08.12.2006 | 10:20

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine Nachfrage: Da unser Familienwohnsitz (mein Erstwohnsitz) aus beruflichen Gründen meines Lebenspartners in Ulm oder Umgebung sein muss, kann mein Erstwohnsitzwechsel nach Ulm damit nicht auch als beruflich betrachtet werden?

Falls nicht, dann hätte ich mich wohl in München abmelden und dann wieder mit Zweitwohnsitz anmelden müssen, um eine beruflich bedingte DHHF geltend machen zu können? Oder "einfach" heiraten... ärgerlich v.a. deswegen, weil München seit diesem Jahr Zweitwohnungssteuer erhebt.

Vielen Dank.



Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 08.12.2006 | 17:59

Werte Ratsuchende,

da es die beruflichen Gründe Ihres Lebenspartners sind und nicht die Ihren können Sie diese nicht geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

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