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Flugticket für Freund mitgekauf. Dieser möchte jetzt nicht mitfliegen


07.12.2006 09:39 |
Preis: ***,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke


| in unter 1 Stunde

Dieser Freund wollte mit uns in Urlaub fahren. Bevor ich die Tickets gekauft habe, bat ich Ihm das Geld in Höhe von 1.350 Euro auf mein Konto zu überweisen.
Ich verlass mich darauf und kaufte sie. Tage später teilte er mir mit, dass er nicht mitfliegen kann.. Leider ist dieser Ticket nicht Stornierbar, da er mit Sonderkonditionen gekauft wurde. Kann ich das Geld vom Ihm auf gerichtlichen Weg zurückverlangen, obwohl nur eine mündliche Vereinbarung war?. Er hatte die Möglichkeit mich rechtzeitig zu informieren
07.12.2006 | 09:53

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Wundke
108 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

die zwischen Ihnen und Ihrem Freund getroffene Vereinbarung stellt auch dann, wenn Sie mündlich erfolgte, ein rechtswirksames Auftragsverhältnis dar (§§ 662 ff. BGB). Soweit Sie in Erfüllung des erteilten Auftrages Aufwendungen tätigen, etwa hier die Bezahlung des Tickets, können Sie diese von dem Freund ersetzt verlangen. Dieses selbstverständlich auch dann, wenn der Freund kein Interesse mehr an dem bereits in seinem Auftrag gekauften Ticket hat.

Sie müssen das Auftragsverhältnis im Zweifel jedoch beweisen. Dieses wird bei mündlichen Abreden immer ein Problem sein. Sollte Ihnen der Nachweis gelingen, sehe ich für eine gerichtliche Auseinandersetzung gute Erfolgsaussichten.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt


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Email: service@rechtsanwalt-wundke.de
Web: http://rechtsanwalt-wundke.de

Nachfrage vom Fragesteller 07.12.2006 | 13:01

Reicht die Aussage einer Freundin als Beweis?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 07.12.2006 | 14:34

Auch eine Zeugenaussage ist ein Beweis.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Wundke
Senftenberg

108 Bewertungen
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Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Zivilrecht