Umzugskosten Pauschale
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Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Steuerabrechnung für 2003 haben wir die Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug (Arbeitgeberwechsel) wie folgend angegeben:
1. Kosten der Wohnungssuche (2 Fahrten für 1 Person)
2. Beförderung der Umzugsgüter (LKW Mietvertrag und Benzin)
3. Reisekosten für den Umzugstag für 3 Personen
4. Mietentschädigung für die alte Wohnung für 1 Monat
5. Kochherd (max. 231€)
6. Maklerkosten für die Mietwohnung
7. Pauschale für sonstige Umzugskosten 1311,00 €
Verheiratet, 1 Kind, mit eigenem Hausstand vor und nach dem Umzug.
Die ersten 6 Punkte wurden vom Finanzamt annerkant, nur der Punkt 7 wurde abgelehnt mit folgender Begründung:
"Bei den Werbungskosten wurden die doppelt geltend gemachten Kosten nicht berücksichtigt.
Umzugkostenpauschale und tatsächliche Umzugskosten."
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1. Dürfen wir den Einspruch anlegen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wie sollen wir den Einspruch am besten formulieren?
2. Wenn uns die Pauschale doch nicht zusteht, wie können wir, die nicht angegebenen Kosten, die wir als mit Pauschale abgegolten gehalten haben (z.B. Renovierung in der bisherigen Wohnung - Rechnung vorhanden, Trinkgelder an Helfer - ohne Belege?, Telefonanschluss, Umschreiben vom Fahrzeug) geltend machen?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüssen,
AL









