Malerbetrieb schlampt und stiehlt, verlangt aber Auftragsvollendung
18.08.2012 22:06 |
Preis: 25,00 € |
archiviert
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Vertragsrecht
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Ein Malermeister (Innungsfachbetrieb) schickte für das Kleben und Malern von Raufaser in unserem Einfamilienhaus einen nicht sozialtauglichen und unführbaren Einzelmitarbeiter, der über mehrere Tage hinweg in unserem Haus grob fahrlässig diverse Schäden verursachte, durchgängig mangelhafte Arbeit ablieferte, und am letzten bisherigen Einsatztag zudem auch nachweislich schwer betrunken arbeitete. Die Trunkenheit erreichte der Mitarbeiter, indem er uns bestahl (sich ohne unser Einverständnis an unseren Alkoholvorräten bediente, auch Nahrungsmittel stahl er - beides ist durch Zeugen zu belegen, da dies an unserem Einzugstag eintrat, an dem tagsüber Umzugshelfer und am späten Nachmittag dann auch wir anwesend waren).
Wir unterbrachen daraufhin (vor 3 Wochen) in Absprache mit dem Unternehmer den Auftrag, äußerten mündlich den (abgelehnten) Wunsch nach einem Auftragsabbruch, und erfuhren seitdem von mehreren hinzugezogenen Malermeistern (die dazu auch als Zeugen verfügbar sind), dass die Arbeit auch aus Profi-Sicht durchgängig mangelhaft ist.
Nachdem der Unternehmer (der von sozialen Problemen dieses Mitarbeiters sehr wohl wusste) sich moralisch wie rechtlich das Verhalten seines Mitarbeiters anzurechnen lassen hat, sind wir spätestens nach dem Diebstahl und der Volltrunkenheit (es gab weitere unangenehme Vorkommnisse) nicht mehr bereit, diesen Betrieb noch einmal zu etwas anderem als der Werkzeugabholung in unser Haus zu lassen.
Der Unternehmer besteht jedoch darauf, dass er ein Nachbesserungsrecht habe und verlangt darüber hinaus, den bisher zu ca. 25% bearbeiteten Auftrag vollenden zu dürfen. Mündlich hat er über einen etwa hälftigen Teil der durchgängig mangelhaften bisherigen Arbeitsergebnisse behauptet, diese sei in Ordnung, und er werde dort nicht nachbessern. Andere Mängel hat er anerkannt (ca. 50/50). Schriftliche Ansprüche mit Fristsetzung haben wir bislang nicht eingesetzt, da wir mit diesem Unternehmer ja eigentlich gar nichts mehr zu tun haben möchten.
Wir haben derzeit also Schädenersatz- und Mängelbehebungsansprüche, und wohnen mit unseren Kleinkindern auf einer Baustelle. Zumindest die Mängel- (= Rückbau) und Schädenbehebung würden wir gerne von anderen Meisterbetrieben erledigen lassen - würden uns einer Rechtspflicht, dies zwingend durch den aus unserer Sicht für uns unzumutbaren Unternehmer bewerkstelligen zu lassen, jedoch unterwerfen.
Wie handeln wir nun am besten - wasserdicht - um unser Haus nach diesem Frust am liebsten so schnell wie möglich selber (oder durch einen anderen Betrieb) renovieren (lassen) zu dürfen, also mit diesem Unternehmer eindeutig nicht mehr arbeiten zu müssen, und das selbstverständlich ohne ihm (anders als etwa bei einer ordentlichen Kündigung) den Werklohn abzgl. erspartem Aufwand zu schulden?








