Einbehalten der Nebenkostenabrechung
Preis: 50,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Bade
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 2 Jahren habe ich eine Wohnung mit einem sehr grossen vollkommen verwilderten Garten übernommen. Diesen absolut Unkrautfrei zu halten, fällt mir sehr schwer, da ich beruflich sehr eingespannt bin. Das Grundstük meines Vermieters grenzt unmittelbar an meinen Garten und wird durch einen ca. 2 m hohen blickundurchlässigen Zaun getrennt. wir bemühen uns immer darum, das kein Unkraut zu meinen Nachbarn rüberwächst, damit es diesbezüglich keine Bescherden geben kann. Aber im restlichen Garten steht schon mal das Unkraut ca. 20 cm hoch. Unsere Vermieterin hat mich bereits schriftlich darüber gerügt, dass wir den Garten nicht genug pflegen würden und im Mietvertrag steht: Der Mieter ist auf eigenen Kosten zur ordnungsgemäßen Gartenpflege verpflichtet, im erforderlichen Turnus und Umfang hat er den Rasen zu mähen, das Unkraut zu jäten sowie Bäume und Sträucher zu beschneiden.
Nun bekam ich im Juli die Nebekostenabrechnung zugestellt. Die beinhaltete, das wir Geld zurück bekommen. Gleichzeitig mit der Abrechnung wurde ein Brieg zugefügt, mit folgenden Inhalt:Wir werden den Betrag solange einbehalten, bis Ihr Garten gemäß unserer schriftlichen Aufforderung vom 20.5.2012 in Ordnung gebracht ist und ordnungsgemäß gepflegt wird.
Meine Frage: 1. darf sie das und 2. der Vermieter gibt keinen Zeitraum an, wie lange sie das Geld einbehalten will. Eine telefonische Rückfrage ergab auch diesbezüglich keinerlei Auskunft.
Nebenkostenabrechung einbehalten









