Hypothekenkredit
17.08.2012 02:01 |
Preis: 100,00 € |
archiviert
Preis: 100,00 € |
Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
archiviert
Im Juni 2009 habe ich mich an die deutsche Bank gewandt. ich wollte 40.000 EUr an Eigenkapital anlegen und habe 60.000 EUR Kredit beantragt. Die Summe von 100.000 EUR wollte ich in Wertpapiere anlegen. Die Börse war im März abgestürzt und ich habe mir gedacht, dass es ein guter Zeitpunkt ist, um günstig Aktien zu kaufen.
Ich bestand darauf, ein Festzinsdarlehen aufzunehmen, da ich mit Lombardkrediten im Jahre 2000 schlechte Erfahrungen gemacht habe und meine Aktirn dsamals zwangsverkauft wurden.
Das Darlehen wurde zum einen durch die gasammten 100.000 EUR( 60.000 Darlehen der Bank + 40.000 EIgenkapital) und zum andren durch ein drittrangigen Grundschuld auf mein Haus abgesichert. Mein Haus ist 250.000 EUR wert und die ersten beiden Ränge sind mit 170.000 EUR beliehen.
Die Deutsche Bank hat mir dann ein Hypothekendarlehen mit 60 % Beleihungswert zu einem Zinssatz von 4,5 % zur Verfugung gestellt. Zusätzlich wurde ein Beratungsvertrag abgeschlossen. ein Anlageberater sollte mir bei der Anlage des Geldes zur seite stehen und dafür habe ich monatlich 200.00 EUR gezaht.
Ab August 2009 bis August 2010 habe ich dann etliche Kaufvorschläge an den Berater geschickt, diese Vorschläge wurden permanent ignoriert. Aktive Vorschläge vom Berater kamen nicht. Inzischen wurden die Aktien, die ich kaufen wollte um das dreifache teurer.
Seit Sommer 2010 versuche ich vom Kreditvertrag zurückzutreten. Die Gebühren für den Beratungsvertrag wurden zurücküberwiesen aber die Deutsche Bank hält am Darlehensvertrag fest. Das Geld wird mir nicht ausgezahlt und ich kann das Geld auch nicht anlegen muss aber jeden Monat Tilgung und Zinsen zahlen. Ich habe mich 2010 an den Bundesverband deutscher Banken gewandt, diese hat leider nicht geschlichtet und hat an das Gericht verwiesen.
Im August 2011 habe ich mich an einen Fachanwalt gewandt, dieser hat in einem Jahr, im dem ich weiter Zinsen und Tilgung in Höhe von 3700,00 EUR gezahlt habe, ein bis zwei Gepräche mit der Bank geführt und teilt mir heute mit, dass eine Klage keine Erfolgsaussichten hat. Zitat:
Ein Ansatzpunkt für ein Fehlverhalten der Deutschen Bank war die Finanzierung des Beratungsmandats mittels eines Hypothekendarlehens mit acht Jahren Laufzeit. Unsere in dem Beratungsgespräch geäußerte Rechtsansicht beruhte auf der Annahme, dass hierin eine fehlerhafte Empfehlung der Deutschen Bank lag. Allerdings hat sich im Nachhinein im Gespräch mit der Deutschen Bank herausgestellt, dass dieser Vorwurf nicht aufrecht zu erhalten ist. Ein Festdarlehen ist auf Ihren ausdrücklichen Wunsch gewählt Die Erfolgsaussichten einer Klage hatten wir Ihnen von Anfang an als durchwachsen dargelegt. Dass sich die Erfolgsaussichten zwischenzeitlich worden, so dass darin kein Fehlverhalten der Deutschen Bank liegt. Weder aus den umfangreichen uns vorliegenden Unterlagen noch aus dem Beratungsgespräch war uns dies bekannt.
Da das Festdarlehen auf Ihren ausdrücklichen Wunsch gewählt worden ist, fällt das Risiko, dass sich jetzt aus der festen Laufzeit ergibt, allein in Ihre Risikosphäre. Denn die Empfehlung der Deutschen Bank sah vor, ein variables Darlehen zu wählen. Auch dies haben wir im Nachhinein im Gespräch mit der Deutschen Bank erfahren. Ein variables Darlehen hätten Sie jederzeit kurzfristig ablösen können. Dass der Vermögensverwaltungsvertrag nicht wie beabsichtigt durchgeführt worden ist, hat aus unserer Sicht keinen Einfluss auf den Bestand des Darlehensvertrags.
Ein weiterer Ansatzpunkt für ein Fehlverhalten der Deutschen Bank war eine mutmaßliche Übersicherung dieses Darlehens. Allerdings hat sich im Nachhinein im Gespräch mit der Deutschen Bank herausgestellt, dass auch dieser Vorwurf nicht aufrecht zu erhalten ist. Die Grundschuld der Deutschen Bank, die neben der Verpfändung des Vermögensverwaltungsdepots als Sicherheit für das Darlehen dienen sollte, ist nur drittrangig und das Objekt besitzt offenbar keinen entsprechenden Verkehrswert. Aus den von Ihnen mitgeteilten Werten ergibt sich nichts anderes. Eine erstrangige Beleihung erfolgt üblicherweise bis zur Höhe von 60 Prozent des Verkehrswerts. Selbst wenn man den Wert von 250.000 Euro als Verkehrswert ansetzen würde, würde eine erstrangige Beleihung bei 150.000 Euro enden. Aus dem uns vorliegenden Darlehensvertrag ergibt sich aber, dass damals bereits zwei Grundschulden über insgesamt 213.300 Euro vorrangig vor der Deutschen Bank eingetragen waren. Eine Übersicherung dürfte daher nicht vorliegen.
Hinzu kommt, dass Sie als Klägerin ein Fehlverhalten der Deutschen Bank beweisen müssten. Darauf hatten wir Sie bereits in dem Beratungsgespräch hingewiesen. Wie bereits dargelegt, stünden der Deutschen Bank aber mehrere mit dem Fall betraute Zeugen zur Verfügung, die im Sinne der Deutschen Bank aussagen dürften. Wir hatten Ihnen daher nach dem Beratungsgespräch dazu geraten, hier eine außergerichtliche Lösung mit der Deutschen Bank anzustreben anstatt mit ungewissen Erfolgsaussichten zu klagen. Nach dem zu diesem Zweck mit den Herren Romanic und Pustal geführten Gespräch hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass sich die Erfolgsaussichten einer Klage weiter verschlechtert haben. Wir hatten Ihnen daher zugleich dazu geraten, eine Annahme des Angebots der Deutschen Bank zu erwägen, das Darlehens unter teilweisen Verzichts auf die Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abzulösen. Zu einem weiteren Entgegenkommen war die Deutsche Bank seither nicht bereit.
Es verbleibt daher dabei, dass es unserer Ansicht nach keine Ansatzpunkte für eine Klage gegen die Deutsche Bank mehr gibt. Wir werden in dieser Sache daher keinen Rechtsstreit für Sie führen.
Zitatende
Ein anderer Anwalt, de ich vorher konsultiert hatte, hatte mir gute Erfolgsaussichten in Aussicht gestellt. Auch dieser Anwalt hatte im Erstgespräch gute ASussichten gesehen.
Ich muss hinzufügen, dass sich durch die Tätigleit des Anwalts keinerlei neue Erkenntnisse ergeben haben. Ich habe dem Anwalt von Anfang an ausführliche Materialien zur Verfugung gestelölt, in denen alles stand und dennoch hat der Anwalt ein Jahr gebraucht um meinen Fall jetzt so abzuwickeln und verlangt nun fast 1000,00 EUR Honorar.
Er hätte auch zeitnah in einem Monat das Gespräch führen können und mir wären dann nicht 3700,00 EUR an zusätzlichem Schaden entstanden ( Ich zahle monatlich 310,00 EUR an die Deutsche Bank.
Meine Frage ist, ob ich tatsächlich keine Aussichten auf Erfolg vor dem Gericht habe. Ich habe ja das Darlehen aufgenommen, um das Geld anzulegen und das ich das Geld nicht anlegen konnte lag daran, dass die Bank den Beratungsvertrag nicht erfüllt hat. Kann es sein, dass ich für ein Darlehen, was mir nicht ausgezahlt werden kann und was ich nicht nutzen kann durch Verschulden der Bank gebunden bleibe??
Inwieweit kann ich den Anwalt, der den Fall 12 Monate lang verschleppt hat, für den zusätzlich entstendenen Schaden verantwortlich machen?
Welche Möglichkeiten bleiben mir? Die Deutsche Bank weigert sich, dass Geld auszuzahlen, ohne dass ich eine erstrangige Grundschuld anbiete, was ich nicht kann, da meine Kredite für das Haus erst 2016 ablaufen. Ich kann das Geld auch nicht anlegen, da ich 2011 mein Eigenkapital auszahlen ließ. Die Bank hat mich bei der Auszahlung nicht darüber informiert, dass ich nun das Geld gar nicht mehr anlegen kann.
Der Anwalt verlangt 1000,00 EUR an Honorar. Muss ich das zahlen, obwohl er den fall 12 Monate verschleppt hat und sich mein Schafden inzwischen verdoppelt hat. er hätte auch zeitnah in 14 Tagen mit der Bank telefonieren und mir bereits vor einem jahr schreiben können, was er mir heute geschrieben hat.
Welche möglichkeiten habe ich, das Geld zu nutzen, wenn ich nict aus dem vertrag zurücktreten kann?
Inzwischen habe ich mich immens verschuldet und meine Existenz und mein gesundheitszustand sind bedroht. Vielen Dank für die schnelle Antwort
-- Einsatz geändert am 23.08.2012 09:56:22
Eingrenzung vom Fragesteller
23.08.2012 | 10:02








