gewerblicher Mietvertrag von 2006, mtl. Zahlung nach §556b
| 16.08.2012 22:49 |
Preis: 55,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
der o.g. MV läuft schon ein paar Jahre mit Beginn an einem 15. des Monats und mtl. Zahlungen nach §556b spätestens am 3 Werktag ....
Ich zahle seither zum 15.des Monats.
Der Eigentümer sagt nun, dass die Mietzahlung immer am 1. d.Monats (+3 WT) zu erfolgen hat, egal wann Vertragsbeginn ist und will, daß ich ab sofort meine Zahlung zum 1. des Monats plus o.g. 3. Werktage leiste.
§ 556 b ..... Zeitabschnitte...., nach denen sie bemessen ist.
Wer hat recht ?
Vielen Dank.
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