Niederlassung
Preis: 55,00 € |
Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Ariane Hansen
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit bitte ich Sie um ein Antwort!
Ich komme aus Kasachstan, bin 33 Jahre alt und wohne seid 7 Jahren in Deutschland!
Mein man hat deutsche Staatsangehörigkeit, er ist ein Aussiedler aus Kasachstan. Wir kennen uns noch von der Schule in Kasachstan.
Durch ihn bin ich in August 2005 nach Deutschland gekommen und wir haben uns
am 10. September 2005 in Deutschland Standesamtlich getraut.
Ich habe meinen kasachischen Pass (alte ist abgelaufen) ausgestellt am 23.09.2007, alte und neue Visa eingeklebt.
alte Visa: gültig bis 26.08.2009 , §28 Abs.1 S.1 Nr.1 AufentG, erwerbs. gestattet
neue Visa: gültig bis 10.09.2012 , §28 Abs.1 S.1 Nr.1 AufentG, erwerbs. gestattet (ich denke, dass ich zu diesem Zeitpunk keine Niederlassung bekommen habe,
da wir zu diesem Zeitpunkt Sozialhilfe bekommen haben)
Ich wohne in Deutschland und bin verheiratet mit einem deutschen, wie oben bereits erwähnt, seit Septempber 2005 !!!
Habe in Deutschland zwei Kinder zur Welt gebracht. Die ältere ist 6 Jahre und die jungste Tochter ist erst 5 Monate alt.
Beide Kinder haben natürlich die deutsche Staatangehörigkeit! Ich bin jetzt im Erziehungsurlaub.
Davor habe ich 4 Jahre lang auf 400€-Basis gearbeitet.
Mein man hat mich in meiner Schwangerschaft betrogen und in Mai dieses Jahres nach der Schwangerschaft zusammengeschlagen.
Er ist damals durch die Polizei für 10 Tage aus der Wohnung verwiesen worden und ist danach zurückgekehrt. Ich war damals nicht bereit mit
meinem Kind und einem Neugeborenen in das Frauenhaus wegzugehen. Wir wohnten und wohnen immer noch zusammen.
Die Situation zu hause ist wieder eskaliert. Ich will mich trennen. Ich will, dass er auszieht oder ich gehe ins Frauenhaus.
Ich habe bei der Ausländerbehörde einen Termin gemacht, da mein Visum s.o. am 10.09.2012 abläuft.
Und ich habe für das gleiche Datum, also am 10.09.2012, einen Termin bei Ausländerbehörde bekommen für die Visaverteilung.
Jetzt die Frage! Dieser Termin ist erst in ca. 3 Wochen. Bekomme ich am 10.09.2012 eine Niederlassung, wenn ich mich sofort,
also z.B. heute in das Frauenhaus gehe?
Mein man arbeitet, aber er hat Schulden, kann bestimmt kein Unterhalt zahlen. Ich werde für die erste Zeit Sozialhilfe beantragen müssen, denke ich.
Oder bekomme ich diese Niederlassung nur, wenn ich bei diesem Termin, am 10.09.2012, mit meinem man zusammenlebe?
Er arbeitet ja, hat ein Nettoeinkommen von 2000€, ich bin in Erziehungurlaub. Ich wohne in Deutschland schon 7 Jahre lang.
Vielen Dank!
Julia









