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Skandalurteil nach ZPO anfechten, berufen, rügen ???


21.11.2006 01:45 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Klage von mir (Streitwert: 393 Euro) wurde als zulässig erklärt, jedoch durch Gerichtsurteil des zuständigen Amtsgerichtes abgewiesen.

Aufgrund des niedrigen Streitwertes liegen laut Gerichtsurteil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Berufung nicht vor.

Meine Gesamtkosten belaufen sich insgesamt jedoch mittlerweile auf über 760 Euro und nicht auf lediglich 393 Euro, da ja auch noch Gerichtskosten und Fahrtkosten f.d. mündl. Verhandlung hinzugekommen sind.

Da ich
1. der Meinung bin, dass das gefällte Urteil an sich ein Skandal ist und ich
2. in der ZPO glaube, etwas davon gelesen zu haben, dass man Urteile auch bei einem Streitwert unter 600 Euro rügen kann, sich beschweren oder ähnliches, wüßte ich gern, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe.

Ganz kurz der Fall: Kaufvertrag über eBay abgeschlossen (gebrauchtes Holzhaus gekauft). Zwecks Abholung 400 km weit gefahren, Holzhaus bezahlt, beim Verladen bemerkt, dass das Haus aufgrund des schlechten Zustandes nicht mehr aufzubauen ist (= wesentliches Merkmal eines Holzhauses!), Ware wieder abgeladen, Geld zurückverlangt, nicht zurückerhalten, vor Ort umfangreiche Fotos angefertigt, 400 km zurückgefahren, gütliche Einigung über ebay versucht, zu erzielen, dann Mahnbescheid, Klage etc.

Der Beklagte hat in der mündl. Verhandlung auf die Frage des Richters, ob das Haus hätte aufgebaut werden können, nur mit "Natürlich hätte man es aufbauen können" geantwortet.

Nun zu dem eigentlichen Skandal:
Ich als Klägerin habe unmittelbar nach Kenntnisnahme des schlechten Zustandes den Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund Sachmängeln erklärt, Bilder als Beweis angefertigt und vorgelegt, Mahnverfahren eingeleitet, sachlich vorgetragen UND es gab die Zeugenaussage des Mitfahrers, der aus meiner Sicht glaubhaft dargelegt hat, dass das Haus nicht mehr aufgebaut werden konnte.

All dies wog offenbar in den Augen des Richters weniger, als die einzige Aussage des Beklagten zu diesem Sachverhalt, was aus meiner Sicht unglaublich ist. Der Richter hätte ein Sachverständigengutachten verlangen können, was ich ohne zu zögern bejaht und auch vorgestreckt hätte.

Meine Frage: Was kann ich tun? Ich KANN und WILL ein solches Urteil nicht so hinnehmen. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich hier?

Selbstverständlich würde ich dem entsprechenden Anwalt auch das Mandat hierfür erteilen, den bisherigen Rechtsstreit habe ich ohne Prozessbevollmächtigten bestritten.
Zustellung des Urteils war am 15.11.2006 (wg. Fristen)

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema:
ZPO
Eingrenzung vom Fragesteller 21.11.2006 | 02:02
21.11.2006 | 02:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
695 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als einzige Möglichkeit, das Urteil anzugreifen, kommt realistisch nur eine sog. Gehörsrüge gem. § 321a ZPO in Betracht. Sie ist allerdings nur begründet, wenn das Gericht Ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat. Ob dies der Fall ist, lässt sich Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Allein die Tatsache, daß das Gericht keinen Beweis erhoben hat, reicht dafür nicht aus, denn dafür wäre zunächst ein ordnungsgemäßer Beweisantritt von Ihrer Seite erforderlich gewesen.

Es verbietet sich, ohne Kenntnis des gesamten Vorgangs eine Aussage zu den Erfolgsaussichten zu treffen. Diese kann ich jedoch selbstverständlich im Rahmen eines eigenständigen Mandates prüfen, wenn Sie mir dazu die vollständigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Zum weiteren Ablauf: Eine auf § 321a ZPO gestützte Rüge müsste binnen 14 Tagen nach Zustellung des Urteils erhoben werden. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, daß die Rüge begründet ist, wird der Rechtsstreit fortgesetzt, andernfalls ist der Rechtsweg damit beendet.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
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