VBL-Zusatzversicherung
11.08.2012 20:43 |
Preis: 54,00 € |
Beantwortet von
Preis: 54,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Maike Domke
Sehr geehrter Rechtsanwalt / in
Ich bekomme eine abschlagsfreie Altersrente für
Schwerbehinderte ,seit meinem 60.Lebensjahr,seit Anfang April 2010 von der Deutschen Rentenversicherung.
Der Grad meiner Schwerbehinderung beträgt 80%.
Die Deutsche Rentenversicherung hat also die Kürzung wegen vorheriger EU-Rente zurückgenommen und meine Rente mit Beginn der Altersrente erhöht.
Die EU-Rente bekam ich dürchgängig von 1985 an, die Schwerbehinderung wurde 1983 festgestellt.
Ich habe die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und und bin vor dem 16.11.1950 geboren und war zum Sichtag 2000 bereits schwerbehindert,sowie ich mit Beginn meiner abschlagsfreien Altersrente auch schwerbehindert war und bin.
Von der VBL-bekomme ich seit 1985 ebenfalls eine zusätzliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, durch meine Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
Entgeldpunkte sind 1985 nicht mehr hinzugekommen.
Meine Frage lautet:
Ich habe nunmehr von verschiedenen Seiten gehört, auch lt. telefonischer Auskunft der VBL,
dass auch die VBL die Rentenkürzung wegen Erwerbsunfähigkeit mit Beginn der abschlagsfreien Altersrente wegen Schwerbehinderung unter den gegebenen Bedingungen zurücknehmen muss und sich den Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung anpasst
und meine VBL-Rente neu berechnen und erhöhen müsste.
Wie müsste ich vorgehen? Gibt es schon entsprechende Gerichtsurteile und Entscheide?
Welche Möglichkeiten habe ich.
Wie müsste der Antrag ,lt. §-Gesetz,ect. formuliert werden?
Ich hatte der VBL mit Beginn meiner Altersrente den Rentenbescheid zugesandt aber keinen Antrag auf Umstellung zur Altersrente gestellt.
Mit dem Thema Entgeldpunkten bin ich vertraut
und finde es aber absolut rechtswidrig,
da seit Beginn der EU-Rente ja keine mehr hinzukommen konnten.
Mit freundlichem Gruß
ein Ratsuchender









