03.08.2012 | 11:48
Antwort
von
Rechtsanwältin Silke Jacobi
220 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung gern wie folgt beantworte:
Die Zahlungsbedingungen per Lastschrift über ClickandBuy sind in den AGB des iTunes Store geregelt (http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html)
Nach diesen Bedingungen wird in der Regel bei der Nutzung des ClickandBuy-Kontos eine vorherige Zahlungszusage oder sogar die Vorkasse verlangt. Sie sind nach den Nutzungsbedingungen und AGB ferner verpflichtet, alle Kosten vollständig zu zahlen. Scheitert die vorläufige Zahlungszusage oder die Vorkasse mangels Kontodeckung, erfolgt keine Lieferung.
Aus Sicherheitsgründen wird bei offenen Forderungen bei ClickandBuy auch vorläufig das iTunes-Konto gesperrt, damit nicht noch mehr Produkte von dem Nutzer gekauft werden können, die evtl. nicht bezahlt würden. Auch aufgrund der in letzter Zeit wiederholt aufgetretenen Hackerfälle hat man diese Praxis eingeführt, um letztlich auch die Kunden vor unberechtigten Forderungen zu bewahren. Dieses Vorgehen ist allgemeine Praxis und grundsätzlich auch nicht zu beanstanden.
Sobald die Forderung bei ClickandBuy ausgeglichen wurde und dies von ClickandBuy an iTunes bestätigt wurde, sollten beide Konten wieder freigegeben werden. Sie können dann auch wieder auf die bezahlten Inhalte zugreifen können, da Sie die Zahlungsbedingungen erfüllt haben.
Die Reaktivierungsdauer von 5 Tagen ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, denn für den organisatorischen Ablauf wird etwas Zeit benötigt. Zunächst muss das Konto ausgeglichen werden, was nach Ihren Angaben inzwischen der Fall ist. Die Gutschrift muss von ClickandBuy an iTunes gemeldet werden, was einige Tage dauern kann und erst nach Erhalt dieser Bestätigung werden die Konten wieder freigeschaltet.
Sollte das Konto nach Ablauf der bis zu 5 Werktage dennoch nicht freigeschaltet worden sein, sollten Sie sich zunächst an den Kundensupport von iTunes wenden und dort nachweisen, wann Sie das Abrechnungsverfahren bei ClickandBuy in Gang gesetzt haben.
Darüber hinaus sollten Sie bei ClickandBuy eine schriftliche Bestätigung anfordern, dass das Konto dort ausgeglichen ist. Zwar versucht der support sich immer erst einmal gegen eine gewünschte Bestätigung zu wehren, wenn man aber ausdrücklich darauf besteht, wird diese Bestätigung meist doch in relativ kurzer Zeit übersandt. Diese Bestätigung sollten Sie dann an iTunes weiterleiten. Meist wird dann das Konto innerhalb kurzer Zeit wieder freigeschaltet, so dass auf die bestellten Inhalte zugegriffen werden kann.
Bitte beachten Sie vorsorglich, dass eine bereits mehrfache vorherige Sperrung des Kontos bei ClickandBuy ggf. dazu führen kann, dass das iTunes-Konto nicht mehr freigeschaltet wird. Dann sollten Sie sich umgehend mit dem Kundensupport in Verbindung setzten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung geben und Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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Rechtsanwältin Silke Jacobi
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Nachfrage vom Fragesteller
06.08.2012 | 10:32
Sehr geehrte Frau Jacobi,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Mich beschäftigt noch ein Aspekt auf einer eher grundsätzlichen Ebene: Rechtfertigt eine offene Forderung aus einem aktuellen Kaufvorgang, dass mir der Zugriff auf alle (!) zuvor gekauften (und bezahlten) Produkte verwehrt wird?
Vielen Dank und Grüße aus Hamburg,
R.S.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
06.08.2012 | 11:42
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Zugriffsverweigerung auf die noch nicht bezahlten Inhalte/Produkte lässt sich mit einem Zurückbehaltungsrecht (§ 320 BGB) begründen. Also Freigabe erst nach Zahlungseingang.
Für die Sperrung bereits bezahlter Produkte greift dieses Zurückbehaltungsrecht allerdings so nicht und es besteht meiner Ansicht nach auch kein zwingender Grund, auch die bereits bezahlten Produkte zu sperren.
Der Kundenservice argumentiert in diesen Fällen meist ebenfalls eher schwammig. Es sei entweder nicht möglich, den Zugriff nur für gewisse Produkte zu sperren, so dass das gesamte Konto gesperrt werden müsse oder aber, der Kunde habe sich als unzuverlässig erwiesen, da er gegen den Vertrag verstoßen habe. Manchmal wird auch angeführt, diese Maßnahme diene dem Kundenschutz, um einen Missbrauch des Kontos durch Unbefugte zu verhindern.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass bei einer Vertragsverletzung, die durch die nicht eingelöste Lastschrift erst einmal zweifelsfrei gegeben ist, auch das gesamte Konto vorübergehend zu sperren. So gesehen wird man das Verhalten von iTunes nicht beanstanden können. Sicherlich bleibt aber die Frage, ob eine so weit reichende Sperrung im Sinne der Kundenfreundlichkeit notwendig und sinnvoll ist.