KfZ Auto PKW Recht Versicherung Vollkasko Schaden aus 2009
01.08.2012 10:45 |
Preis: 25,00 € |
archiviert
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Verkehrsrecht
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Im Jahre 2009 hatte ich mit einem Golf Plus Leasingfahrzeug von VW (die Rate war inkl. sog. Prämie Light, also Vollkasko mit SB 300,- usw.) einen Unfallschaden.
Dieser wurde in der VW Vertragswerkstatt behoben.
Die Schadensumme lag bei über 6000,- Euro.
Meines Erachtens viel zu hoch.
Dabei wurde auch ein langer Kratzer auf der Motorhaube und ein defekter rechter Aussenspiegel repariert.
Beides stand mit dem Unfall nicht im Zusammenhang.
Der Unterzeichner informierte (dummerweise!!) VW, da er befürchtete, dass seine Prämie um so mehr steigen würde, desto höher die Schadensumme war.
VW zog der Werkstatt daraufhin 1050,- Euro ab, der Unterzeichner wurde verurteilt diese an die Werkstatt zu bezahlen.
Nun fragt sich der Unterzeichner, ob VW ihm diesen Betrag nicht schuldet, denn der VVW VW Versicherungsdienst hätte ja aus der Vollkaskoversicherung heraus ehedem jeden Schaden mit einem SB von 300,- regulieren müssen unabhängig davon, ob diese im Zuge einer anderen Reparatur, oder vor-, oder nachher passiert, oder ? Man hätte den/die fraglichen Schäden ja auch erst kurz vor Leasingende im Rahmen der Vollkasko beheben lassen können ?
Macht es Sinn VW auf Zahlung der entsprechenden Summe, der Schaden wurde ja in der VW Werkstatt de facto behoben, zu verklagen ?
Bitte nur kompetente verbindliche Antworten.
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