364.975
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
998 Besucher | 16 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Verkehrsrecht » KfZ Auto PKW Recht Versicherung Vollkasko S...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Verkehrsrecht » KfZ Auto PKW Recht Versicherung Vollkasko S...

KfZ Auto PKW Recht Versicherung Vollkasko Schaden aus 2009


01.08.2012 10:45 |
Preis: 25,00 € |

Verkehrsrecht


archiviert

Im Jahre 2009 hatte ich mit einem Golf Plus Leasingfahrzeug von VW (die Rate war inkl. sog. Prämie Light, also Vollkasko mit SB 300,- usw.) einen Unfallschaden.

Dieser wurde in der VW Vertragswerkstatt behoben.
Die Schadensumme lag bei über 6000,- Euro.
Meines Erachtens viel zu hoch.
Dabei wurde auch ein langer Kratzer auf der Motorhaube und ein defekter rechter Aussenspiegel repariert.
Beides stand mit dem Unfall nicht im Zusammenhang.
Der Unterzeichner informierte (dummerweise!!) VW, da er befürchtete, dass seine Prämie um so mehr steigen würde, desto höher die Schadensumme war.
VW zog der Werkstatt daraufhin 1050,- Euro ab, der Unterzeichner wurde verurteilt diese an die Werkstatt zu bezahlen.

Nun fragt sich der Unterzeichner, ob VW ihm diesen Betrag nicht schuldet, denn der VVW VW Versicherungsdienst hätte ja aus der Vollkaskoversicherung heraus ehedem jeden Schaden mit einem SB von 300,- regulieren müssen unabhängig davon, ob diese im Zuge einer anderen Reparatur, oder vor-, oder nachher passiert, oder ? Man hätte den/die fraglichen Schäden ja auch erst kurz vor Leasingende im Rahmen der Vollkasko beheben lassen können ?

Macht es Sinn VW auf Zahlung der entsprechenden Summe, der Schaden wurde ja in der VW Werkstatt de facto behoben, zu verklagen ?

Bitte nur kompetente verbindliche Antworten.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema:
KFZ Auto Schaden Versicherung PKW
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.