Krankenversicherungspflicht bei Bruttoeinkommen unter 401 €.
| 30.07.2012 13:19 |
Preis: 25,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 25,00 € |
Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Krause, LL.M.
| in unter 2 Stunden
Meine Frau (51) ist z.Zt. arbeitslos, ihr ALG I wird Anfang 2013 auslaufen. Sie ist in der GKV krankenversichert. Aufgrund gesundheitlicher Beschwerden ist eine Vermittlung durch das Arbeitsamt in einen neuen Job nicht zu erwarten.
Ab Anfang 2013 müsste sie sich entweder freiwillig in der GKV oder in der PKV krankenversichern, da ich Beamter und in der PKV bin und eine Familienversicherung darum nicht in Frage kommt.
Die verschiedenen Vor- und Nachteile der einen oder anderen Versicherungsart sind uns bekannt und bedürfen keiner Erläuterung.
Meine Frage:
Ist es möglich, eine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (nach Absprache mit dem Arbeitgeber) auszuüben, deren monatliche Entlohnung deutlich unter 400 € liegt?
Wir denken an eine Teilzeitarbeit von 6 (2X3) Stunden in der Woche als Haushaltshilfe und einem Bruttoverdienst von 200 € im Monat.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema:
Krankenversicherungspflicht
Krankenversicherungspflicht









