Vorladung wg. Verstoß gg. Urheberrecht
17.11.2006 09:58 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andrej Wincierz
| in unter 2 Stunden
Hallo,
gestern habe ich eine Vorladung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht bekommen.
Ich soll raubkopierte CD´s mit Programmen und MP3-Files (Musik mitbringen.
Ich habe keine Musik oder CD und ähnliches heruntergeladen oder auf meinem Coputer.Ich besitze auch keinen MP3 Player.
Mein Sohn (15 Jahre) hat allerdings Musik auf seinen Computer geladen (nur selbst gehört, nicht weitergegeben.)
Meine Fragen:
Soll ich sagen,
das nicht ich sondern mein Sohn es war?
Welche Strafen können mich erwarten?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 143 weitere Antworten zum Thema:
Urheberrecht wg. Vorladung Verstoß
Urheberrecht wg. Vorladung Verstoß









