Im Trennungsjahr: wer hat Anspruch auf die Lebensversicherungs-Auszahlung
26.07.2012 23:39 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrte Anwältin,
sehr geehrter Anwalt,
meine Fragestellung lautet:
Welcher Ehepartner hat nach einer Trennung (Status: getrennt lebend) Anspruch auf die im Trennungsjahr ausgezahlte Lebensversicherungssumme (vertragliches Laufzeitende).
Der Fall (ganz bewußt neutral dargestellt):
Die Frau (alleinerziehend, 1 Kind *1976) schließt auf ihr eigenes Leben eine Kapitallebensversicherung (Versicherungsbeginn: März 1982) ab, Laufzeit 30 Jahre; sie ist also die Versicherungsnehmerin und bleibt es auch bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages.
Die Frau zahlt die Prämien aus ihrem Arbeitseinkommen bis einschließlich 1992 (insgesamt 11 Jahresprämien).
Mitte 1992 gibt sie ihre Berufstätigkeit auf, ist danach Hausfrau.
Ende 1992 heiratet sie einen berufstätigen Mann, der bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer (2011) die Versicherungsprämien aus seinem Arbeitseinkommen zahlt (19 Jahresprämien)sowie die gesamten laufenden Lebenshaltungskosten trägt.
Das Paar lebt im gesetzlichen Stand der Gütergemeinschaft.
Im Frühjahr 2012 trennt sich das Paar, Status 2012: getrennt lebend
Im März 2012 wird die Versicherungssumme zzgl. der Gewinnanteile an die Versicherungsnehmerin ausgezahlt.
Die Eheleute haben keine schriftliche oder mündliche Vereinbarung über die Ansprüche aus diesem Vertrag getroffen.
Frage 1: Welchen Anspruch hat der Mann als Haupt-beitragszahler / welchen die Frau als alleinige Versicherungsnehmerin an dem ausgezahlten Betrag?
Frage 2: Wäre der Anspruch des Mannes anders, wenn als Trennungszeitpunkt ein Termin NACH der Auszahlung der Versicherungssumme stünde (wenn also der Betrag noch während des Zusammenlebens zugeflossen wäre)?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
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