sozialrecht ausländerrecht
20.07.2012 10:56 |
Preis: 25,00 € |
archiviert
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Ausländerrecht
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Es geht um Ausländerrecht und Sozialrecht.
Ich bin russische Staatsangehörige und habe ein Jahr als AuPpair gearbeitet dann ein Jahr ein Visum für Sprachstudenten gehabt. Jetzt habe ich die Fiktionsbescheinigung bis Ende September. Ich besitze also keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, sondern hatte ein Visum für Sprachstudenten und jetzt Fiktionsbescheinigung.
Jetzt möchte ich das Freiwillige Soziale Jahr machen.
1.
Falls ich eine Stelle für fsj bekomme, bei der es keine unterkunft gibt, kann ich dann wohngeld oder hartz 4 beantragen, damit die kosten für eine wohnung/zimmer übernommen werden?
2.
wird es probleme mit einem visum für fsj geben, falls ich jetzt eine stelle anfange und in einem/zwei monaten wohngeld/hartz 4 beantrage?
3.
Falls ich jetzt keine fsj, sondern eine arbeitsstelle oder Ausbildung finde, bekomme ich dafür ein visum?
Trifft nicht Ihr Problem?
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