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Websiteinhalte - Text und Bild


17.07.2012 17:27 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

als Betreiber einer Werbsite die als Nachschlagewerk für fahrzeugspezifische Themen dient, habe ich eine Frage bgzl. Urheberrecht.

Grundsätzlich ist es so, dass die dargestellten Informationen zusammengetragen. Unter anderem: Durch eigen Recherche an den Fahrzeugen, durch Online Foren, Herstellerinformationen usw.

Nun gibt es den ein oder anderen 'Konkurrent' der versucht ein analoges Angebot Online ebenso aufzubauen bzw. bereits zu betreiben. Die Informationen werden zum Großteil auf gleiche Weise beschafft, wohl aber der einfachheit halber natürlich auch von meiner Seite kopiert.

Soweit so gut, bzgl. der Fahrzeugspezifischen Themen kann man wohl, da es allgemein verfügbare Informationen sind, nicht wirklich was machen, das ist aber auch nicht mein ansinnen.

Mir geht es konkret um zwei Anliegen:

Ich habe eine Kontaktdetailseite in der ich zur allg. Unterstützung der Seite aufrufe, da diese weitestgehend Werbefrei ist.

Diese Detailseite (Text von mir erstellt und kein fahrzeugspezifischer Bezug) wurde von einem Konkurrenten 1zu1 übernommen. Was könnte ich hiergegen unternehmen um dies zu unterbinden und wie kann ich einen entspr. Copyrightverstoß geltend machen? Gibt es generelle Richtwerte was die Höhe anbelangt?

Mein zweites Anliegen geht in Richtung ebay und Konsorten:

Hier ist es so, dass von meinen Seiten 1zu1 kopien via PDF erstellt und zum Verkauf angeboten werden; hier habe ich auch bereits von mindestens 1 Person alle nötigen Daten bei mir. Wie kann hier am besten dagegen vorgegangen werden und welche Geltendmachung wegen Copyrightverletzung ist hier zulässig?

Recht herzlichen Dank für Ihre Mühe und Antwort! Schöne Grüße


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Bild
17.07.2012 | 18:41

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Zunächst zu dem „einfachen Teil" Ihrer Anfrage.

In Ihrer Überschrift erwähnen Sie „Text und Bild". Wenn Sie z.B. Fotografien auf Ihrer Webseite haben und diese werden kopiert, dann liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

Fotos sind gemäß § 72 UrhG durch das Urheberrecht geschützt, eine Vervielfältigung ist daher verboten.

Schwieriger ist natürlich der Text. Dazu haben Sie den Hinweis mit den technischen Detail von Fahrzeugen selbst geliefert, diese dürften in der Regel keinen Urheberrechtsschutz genießen.

Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls. Um urheberechtlichen Schutz zu genießen, muß der Text eine gewisse sogenannte Schöpfungshöhe vorliegen, damit es sich überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk bei dem Text handeln kann.

Hierbei ist zu berücksichtigen: Die Idee an sich ist nicht geschützt !
Dies bedeutet, die von Ihnen erwähnte Idee (Unterstützung der Seite wegen Werbefreiheit) ist nicht urheberrechtlich geschützt. Diesen Gedanken darf jedermann aufgreifen und für seine Seite verwenden.

Nach der Rechtsprechung liegt die zuvor erwähnte Schöpfungshöhe vor, wenn durch eine geistige Schöpfung ein gewisse Individualität und Besonderheit eines Textes sowie Phantasie und Gestaltungskraft in dem Wortlaut vorhanden sind.

Wie Sie an der Formulierung sehen, ist dies eine eher abstrakte Definition und es läßt sich insofern keine allgemeingültige Festlegung treffen, wann ein Text urheberrechtlich geschützt ist.

Bei einem einfachen Text ohne Besonderheit wird oftmals Urheberrechtsschutz verneint.
Eine solche Wertung nimmt die Rechtsprechung jeweils individuell vor. Daher sind Werke der Literatur praktisch immer geschützt, aber Werbetexte oder Texte auf einer Webseite nur von Fall zu Fall.

Wenn Ihr Text eine hohe Individualität und Gestaltungskraft aufweist – also sich stark von vergleichbaren Texten unterscheidet – dann hat er auch Urheberrechtsschutz und Sie können gegen eine Vervielfältigung vorgehen.
Dies gilt für Ihren Konkurrenten und E-Bay Nutzer.

Es ist noch zu erwähnen, daß die Gestaltung Ihrer Webseite – also die Darstellungsform, Grafiken etc. – ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein können.

Wenn nach den o.g. rechtlichen Grundsätzen Ihr Urheberrecht verletzt worden ist, können Sie denjenigen der die Verletzung begangen hat abmahnen. Sie können dann Unterlassung der weiteren Urheberrechtsverletzung und ggf. Schadensersatz verlangen.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Mack
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