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die ARGE und das FA verklagen?


10.07.2012 13:26 |
Preis: 28,00 € |

Generelle Themen


archiviert

Die Angelegenheit umfasst die Themen
1. eheähnliche Gemeinschaft ARGE
2. Grundschuldeintragung Erbengemeinschaft ARGE
3. Leistungsbezug ARGE
die ineinander verwoben sind.


Es geht um folgende Situation:
Frau A möchte mit ihrem 12-jährigen Sohn in Ihre 100km entfernte Geburtsstadt in die Nähe ihrer Verwandten ziehen. Da sie seit kurzem Hartz4-Empfängerin ist, ist die Wohnungssuche sehr schwierig von ihrem Standort aus. Glücklicher Weise lernt sie einen Mann (Herr X) kennen, der ebenfalls dort hinziehen möchte (800km entfernt, sein alter Wohnsitz). Also entschließen sie sich eine WG zu gründen. Leider mögen die Vermieter dort keine WG's, also sind die beiden gezwungen den Mietvertrag gemeinsam zu unterschreiben wenn sie nicht bald auf der Straße sitzen wollen, da die Kündigungsfristen ablaufen.

Herr X arbeitet (ca. 900€ netto) und Frau A erhält zu ihrem 400-EURO-Job ergänzende Leistungen. Die Wohnung ist zwar auf drei Personen nicht angemessen in Größe und Preis, die ARGE spielt jedoch mit, da Herr X die halbe Miete übernimmt und Frau A mit ihrem Sohn bei der Hälfte im angemessenen Bereich liegt.

Leider ist Herr X arbeitslos geworden (2 Monate lang, arbeitet aber nun ebenfalls auf 400 EURO Basis) und beantragt entsprechend Leistungen zum Lebensunterhalt. Herr X gab bei Antragsstellung an Vermögen zu besitzen, da er in einer Erbengemeinschaft (gesamt 3 Personen) ist und sich nicht strafbar machen möchte. Die ARGE fordert entsprechend Unterlagen hierüber. Zeitnah übermittelt Herr X der ARGE ein Dokument, das einem Grundbucheintrag gleicht. Dies reicht der ARGE jedoch nicht und sie fordern weitere "verwertbare" Unterlagen. Da Herr X jedoch über keine weiteren Unterlagen verfügt, bemüht er sich wochenlang Dokumente von seinen beiden Geschwistern zu bekommen, die das ganze aber nicht ernst sehen und Herrn X mit leeren Händen dastehen lassen. (Die Miterben verwalten die Immobilie)

Auf Drängen bei der ARGE, da der Vermieter von Herrn X und Frau A kurz vor der Kündigung steht und auch die Stadtwerke bald den Hahn zudrehen -geschweige denn von den fehlenden Mitteln für den Lebensunterhalt, erklärt sich die ARGE nunmehr bereit zu zahlen.

Allerdings nur für den aktuellen Monat und auf Darlehensbasis, wenn Herr X den Darlehensvertrag SOFORT unterschreibt. Um weitere Leistungen zu erhalten und die zwei Monate rückwirkend erstattet zu bekommen wird Herr X laut Darlehensvertrag verpflichtet innerhalb von 4 Wochen eine Grundschud auf die Immobilie eintragen zu lassen. Die Darlehenssumme beträgt 10.000 €.

Doch:
1. ist der Wert der Immobilie nicht ermittelt (somit auch nicht der Erbanteil von Herrn X)
2. müsste Herrn X ein Schonvermögen von 4350,00 EURO zustehen
3. dürfte die Immobile nicht als verwertbares Einkommen - sondern müsste als nicht verwertbares Vermögen behandelt werden
4. kann er nicht alleine eine Grundschuld eintragen und beide Miterben der Erbengemeinschaft haben schriftlich bestätigt, dass sie weder gewillt, noch in der Lage seien Herrn X auszubezahlen - geschweige denn einen Grundschuldeintrag zuzulassen
5. die Mieteinnahmen aus der Immobilie (welche Herrn X zu einem drittel angerechnet werden = 140€) erhalten seine verwaltenden Geschwister, die diese ausschließlich zu Reparaturzwecken verwenden. Dies belegen auch Kontoauszüge.
6. Die Immobilie ist eigentlich nicht bewohnbar (Keller unter Wasser, Dach kaputt, keine Heizung...etc.) und wird von einer Familienangehörigen eines Miterben bewohnt.
7. Die Immobilie ist nicht veräußerbar. Es wurde vor einigen Jahren bereits ein Verkauf angestrebt, doch die Immobilie liegt fern ab der Zivilisation, ist baufällig und quasi wertlos.

Nun kommt es aber:
Da Herr X und Frau A seit einem Jahr zusammenwohnen und laut Bescheid nun als eheähnliche Gemeinschaft behandelt werden, soll Frau A ab kommenden Monat ebenfalls keine Leistungen mehr für sich und ihren Sohn erhalten, wenn der Grundschuldeintrag nicht gemacht wird.

Frau A und Herr X waren bereits bei einem Anwalt. Dieser möchte allerdings nicht (da die Sachlage "nicht mit einem Beratungsschein finanzierbar sei aufgrund des Umfanges und ihrer Brisanz"...) "nicht gleich mit einer einstweiligen Verfügung da reinbrettern". Er gab an, einen Widerspruch für beide einlegen zu wollen. Seitdem ist nun eine Woche vergangen und Herr X und Frau A haben weder von der ARGE noch von dem Anwalt etwas gehört. Dafür aber vom Vermieter und den Stadtwerken!

Was können Herr X und Frau A noch unternehmen?
Herr X möchte
a) Widerspruch gegen die unter Zwang (Nötigung) und Androhung von Versagung der Leistungen geleistete Unterschrift einlegen
b) sich gegen den Zwang zur Grundschuldeintragung wehren
c) die Feststellung des Wertes der Immobilie und entsprechend sein Schonvermögen geltend machen
d) Leistungen erhalten - sofort und ohne Darlehensbasis
Frau A möchte
a) weiterhin Leistungen beziehen für sich und ihren Sohn
b) sich gegen die Zusammenlegung "eheähnliche Gemeinschaft" wehren (wie auch Herr X)
c) ihre Steuerklasse 2 zurück (das FA verlangte von ihr, Steuerklasse 1 anzugeben da sie nicht alleine lebe und somit auch nicht mehr alleinerziehend sei, ansonsten würde sie sich strafbar machen in Sachen Sozialversicherungsbetrug)

Dazu sei noch gesagt, dass Frau A bei ihrer Antragsstellung sich auf das Probejahr berief, da die ARGE gleich eine eheähnlich Gemeinschaft vermutete und sie dringend Leistungen benötigte und eine Umzugsaufforderung innerhalb eines halben Jahres vermeiden wollte - sie dies jedoch schriftlich bewußt vermied. Frau A und Herr X haben im Übrigen getrennte Schlafzimmer, keine gemeinsamen Konten, kein gemeinsames Kind, haben getrennte Bereiche im Bad, in der Küche und sogar die Stube ist zweigeteilt durch eine Schrankwand als Raumtrenner. Das die beiden zwar ein Paar sind, geht die ARGE gar nichts an und bedeutet nicht automatisch, dass die beiden gemeinsam wirtschaften - was sie auch defakto nicht tun. Herr X möchte nicht für ein nicht leibliches Kind sorgen und Frau A möchte nicht für Herrn X seine Geldeskapaden in Sachen unnütze Anschaffungen und Verbrauchsgüter geradestehen.

Ich bin über jeden Ratschlag äußerst dankbar und entschuldige mich im Voraus über meine geringen Mittel, die mir hierfür finanziell zur Verfügung stehen.
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ARGE
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