Urlaubsabgeltung bei Eintritt in EU-Rente
| 10.07.2012 08:59
| Preis:
48,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Ein Mitarbeiter war 78 Wochen krank und bezieht seit 22.1.12 EU-Rente. Er hat Abgeltung seines Urlaubs für die Vorjahre beantragt.
Hat er Anspruch ?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema:
Urlaubsabgeltung
10.07.2012 | 10:13
Antwort
von
Rechtsanwalt Dirk Zetsche
15 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage in diesem Forum, vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Gem. § 7 Abs. 4 BurlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Dies ist auch der Fall, wenn die Urlaubsgewährung durch Krankheit verhindert wird. Auch werden Sie nach neuer Rechtsprechung (
9 AZR 983/07)daran gehalten sein, den gesamten nicht genommen Urlaub zu vergüten. Ein Verfall des Resturlaubs nach
§ 7 Abs. 3 BUrlG wegen Krankheit wird von der Rechtsprechung nicht mehr angenommen.
Leider kann ich Ihnen keine für Sie günstigere Sachlage mitteilen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen im Rahmen einer ersten überschlägigen Einschätzung der Rechtslage weiterhelfen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Zetsche
Rechtsanwalt