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Bankenrecht - Falschberatung/Mangelhafte Beratung über Risiken


07.07.2012 14:26 |
Preis: 61,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


archiviert

Sachverhalt:
Beteiligung Geschlossener Fonds „California Retail Portfolio Fund II GmbH & Co. KG
Zwei Objekte:
Super-Regional-Mall, "Southbay Pavillion und Neighborhood Shopping Center "Providence Pointe"

Treuhänder: A&M Artis & Maris GmbH, Rathausmarkt 5, 20095 Hamburg

Zeichnungsbestätigung: Geschäftsführende Gesellschafter bzw. Persönlich haftende Gesellschafter, gem. Gesellschaftsvertrag (Schreiben vom 26.04.06 – A+M)
Geschäftsführer: IGB Hopkins Fund INC. (war in den Zeichnungsunterlagen angegeben – nirgends wurde in dem Zusammenhang auf etwaige Risiken hingewiesen).

2006-04-21 Zeichnung der Geldanlage
2006-04-21 Unterzeichnung des Risikohinweises:
INHALT:
1.) Allgemeines Risiko: Die IGB AG minimiert, absehbare Risiken durch sorgfältige Planung und Vorsichtige Annahmen. Dies ist jedoch keine Gewähr für die zukünftig positive Entwicklung. Insbesondere bei einer Kumulation der dargestellten Risiken ist ein „Totalverlust der Kapitalanlage grundsätzlich möglich. Die ausführliche Darstellung der Risiken (S. 10-15 dienen der Transparenz, stellen aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar. Eine Investition in der Beteiligung der IGB… soll unter Abwägung der Chancen und Risiken einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtvermögen des Anlegers stehen und ist ausschließlich für Zeichner der entsprechenden Risikoklasse geeignet.

Aufgeführte Risiken:
- Steuerliches Risiko.....
- Wechselkursrisiko
- Zinsrisiko
- Fungibilität, Zweitmarkt
- Vermietungsrisiko
- Bonitätsrisiko: Top Mieterstruktur (Bonitätsrating). Das Mietausfallrisiko ist im Durchschnitt des Prognosezeitraums mit 3,93 % p.a. der Nettomieteinnahmen angesetzt.

- Verkaufsrisiko: Hier wurde im wesentlichen auf die mögliche Wertentwicklung der Anlage hingewiesen. Eine veränderte Wertentwicklung kann positive/negative Auswirkungen auf die RENDITE haben. Es wird auf eine "Sensitivitätsanlayse" hingewiesen, die mir aber nicht vorliegt/nicht bekannt ist.Die Haltedauer ist auf 5 Jahre prognistiziert. Je nach Marktsituation kann einen spätere/frühere Veräuserung möglich sein.

Kommentar meinerseits: Dies widerspricht aus meiner Sicht der prospektierten garantierten Ausschüttung von 8 % p.a. für 5 Jahre.

2009-04-29
Zwischenbericht zur Lage der Fondsgesellschaft:
Unter dem Hintergrund der Finanzkrise ist keine Ausschüttung (8%) möglich, obwohl diese garantiert wurde.
Div. Gründe…..

2009-09-04
Zwischeninfo IGB zur Lage:
Gerichtliche Durchsetzung der zustehenden Ansprüche (garantierte Ausschüttung) gegen Hopkins wird eingeleitet.
Ausgang ungewiss.
Ich habe der Empfehlung zugestimmt.

2010-02-26
Info IGB zur Situation:
HOPKINs hat das Objekt zum Preis von 50 Mio verkauft an die Vintage Real Estate Gruppe.
Geld sollte zur Auslösung der Kredite verwendet werden. …..ist dort nicht angekommen (Kein Nachweis.)

2010-08-10
Telefonische Auskunft von H. …., IC-Consulting Rosenheim (Vertrieb des Produkts).
- Angeblich 1 Immobile durch Hopkins verkauft (75 % Beteiligung von Hopkins).(Privatanleger halten 25 %).
- Banken berichten nur an Hopkins, keine Auskunftseinholung bei Banken mgl.
IGB geht von Betrug durch Hopkins aus!!!!

Frage: Habe ich eine Chance, wenn ja in welcher Erfolgswahrscheinlichkeit, meinen Anlageberater zu verklagen, da er mich über die Risiken der Anlage nicht ausreichend aufgeklärt hat?
Ist die Einreichung einer Klage bzgl. Verjährungsfristen noch möglich? Wenn ja, wie kann ich weiter vorgehen? Können Sie mir einen Anwalt empfehlen, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist, bzw. worauf sollte ich bei der ggf. erforderlichen Suche nach einem Anwalt achten?

Ich bin mir sicher, dass ich niemals eine solche Anlage getätigt hätte, wenn ich darüber in Kenntnis gesetzt worden wäre, dass ein Geschäftsführer die Möglichkeit
Hat das Unternehmen zu verkaufen ohne Beteiligung der Anlagegesellschaft bzw. der Anleger. Dass ein Betrug/Veruntreuung einer Einzelperson dazu führen kann, dass ich meine Ersparnisse verliere, habe ich nicht für möglich gehalten, da man als Anleger davon ausgeht, dass man bei einer Gesellschaft sein Geld investiert hat.

Ich wurde im Beratungsgespräch lediglich darüber aufgeklärt dass es zu Kursschwankungen, ggf. Reduzierung der Rendite durch verringerte Vermietung udgl. kommen kann.

Ist durch die Bennennung der "Allgemeinen Risiken", sowie durch den Hinweis der Möglichkeit des "Totalverlusts" - alles erlaubt?

Mit freundlichen Grüßen


Eingrenzung vom Fragesteller 08.07.2012 | 20:57
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
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