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Kinderbetreuung im Fitnesstudio fällt aus - Kündigung aus besonderem Grund?


| 06.07.2012 11:52 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

es wurde ein Vertrag im Fitnesstudio geschlossen über 12 Monate. Der Vertrag enthält keine Infos zu Kinderbetreuung, auf der Website und in persönlichen Gesprächen werden feste Betruungszeiten angeboten (4xWoche).

In den ersten 6 Wochen Mitgliedschaft kamen nur 2 Trainings mit entsprechender Betreuung zustande. Die weiteren 5 Besuche im Studio wurden mit Kind im Kursraum oder Kind an Theke verbracht. 2 Mal wurde das Training nicht begonnen weil auf Nachfrage über fehlende Betreuungsmöglichkeit informiert wurde.

Besserung wurde mehrfach zugesagt, ist nicht erfolgt.

Eine Frage nach einvernehmlicher Vertragsauflösung wurde verneint. Die Betreiberin bestreitet nun, dass es Probleme bei der Kinderbetruung gäbe, obwohl Details benannt wurde. Teilweise werden von Betreiberein nun eigene Aussagen abgestritten.

Wie handele ich am günstigsten? Hält eine Kündigung aus besonderem Grund stand?

Danke für Ihre Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 510 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Fitnesstudio
06.07.2012 | 12:39

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
70 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Einen Fitnessstudiovertrag können Sie ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ob dies der Fall ist, ist letztlich immer eine Einzelfallentscheidung.

Ein wichtier Grund liegt dann vor, wenn dem Kündigenden das Festhalten an dem Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände und der beiderseitigen Interesse unzumutbar ist.

Problem ist hier aber, das die Möglichkeit einer Kinderbetreuung überhaupt nicht im Vertrag geregelt ist - so habe ich Sie zumindest verstanden.

Hier kommt es also insbesondere auf den von Ihnen geschlossenen Vertrag an, welcher zu prüfen wäre.

Wenn es sich bei der Kinderbetreuung nicht um eine vertraglich festgelegte Leistung handelt, so liegt meines Erachtens kein Grund für eine Kündigung vor.

Anders könnte der Fall liegen, wenn Ihnen dies z. B. mündlich zugesichert wurde. Hier ergäben sich dann aber ggf.Beweisprobleme für Sie, sofern es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

Sofern Sie dieses Risiko auf sich nehmen wollen, dann schicken Sie dem Betreiber per Einschreiben eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Erklären Sie rein vorsorglich auch die fristgemäße ordentliche Kündigung, damit der Vertrag zumindest nach Ablauf der 12 Monate endet.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und eine erste Orientierung gegeben.

Mit freundlichen Grüßen aus Achim,

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt


Dr. Heise Gärtner Kerkmann
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Achim
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Telefon: 04202/523 218-0
Fax: 04202/ 523 218-1

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E-Mail: info@kanzlei-hgk.de
Homepage: www.kanzlei-hgk.de

Nachfrage vom Fragesteller 06.07.2012 | 12:57

Guten Tag Herr Kerkmann,

danke für Ihre schnelle Antwort.

Sie haben Recht, die Kinderbetreuung wird im Vertrag nicht erwähnt. Das hatte ich bereits beschrieben. Sie ist allerdings deutlich der Website als Angebot für alle Mitglieder zu entnehmen (Screenshot existiert) und wurde auch per E-Mail mit Betreiberin besprochen.

Ich gehe also davon aus, dass das Angebot der Kinderbetruung abseits des schriftlichen Vertrages zweifelsfrei belegt werden kann!

Dieses Angebot der Kinderbetruung ist nun im wiederholten Fall nicht umgesetzt worden und auch eingeforderte Nachbesserungen sind nicht umgesetzt. Dies ist dokumentiert, auch Zeugen können im Zweifel benannt werden.

Nun ist meine Frage, ob ich mich bei der Kündigung auf den wichtigen Grund (Nichteinhaltung des Angebotes Kinderbetruung) berufen kann. Desweiteren wurde das Kind (2 Jahre) auch im Kursraum belassen. Das stellt meiner Ansicht nach eine Sicherheitsgefährdung dar, die nicht zumutbar ist.

Es wäre schön, wenn Sie mir Ihre Einschätzung aufgrund meiner weiteren Ausführung mitteilen.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 06.07.2012 | 13:10

Hallo nochmal und vielen Dank für die weiteren Informationen.

Für mich stellt es sich aus Ihren Schilderungen so dar, dass es sich bei der Kinderbetreuung um ein kostenloses Angebot, also eine Art Gratisleistung des Fitnessstudios handelt.

Wenn dem so ist, sind Ihre Chancen, sich auf einen wichtigen Grund berufen zu können meines Erachtens eher gering, da Sie nicht darauf vertrauen dürfen, dass Gratisleistungen immer angeboten werden.

Aus der Gesamtschau aus Vertrag, persönlichen Gesprächen und der Darstellung auf der eigenen Website kann sich aber auch eine andere Wertung ergeben.

Dann müsste man sich diese Unterlagen einmal näher anschauen und prüfen.

Zu den aufgeworfenen Fragen kommt es natürlich nur, wenn der Betreiber Ihre Kündigung nicht akzeptiert und weiterhin die Monatsbeiträge verlangt.

Ich hoffe, meine Einschätzung hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung weiter. Sofern Sie noch Fragen haben oder weitere Hilfe brauchen, so melden Sie sich einfach bei mir.

Kommen Sie gut ins Wochenende.

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-07-06 | 13:16


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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
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