Darf ein Anwalt in einen Forum mit seiner Homepage werben?
| 05.07.2012 17:54
| Preis:
25,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Wenn in einem Forum eine Frage gestellt wird, darf dann der Anwalt mit einem Link auf seine Homepage antworten? Die Antwort soll mann dann auf seiner Homepage nachlesen. Ich dacht immer Anwälte dürfen nicht so Werbung machen.
Gruß Marita
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 40 weitere Antworten zum Thema:
Anwalt
05.07.2012 | 18:18
Antwort
von
Rechtsanwältin Simone Sperling
307 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Sofern dies nicht gegen die Regeln des Forums und des § 6 BORA verstoßen, dann ist die Werbung erlaubt. Ein generelles Werbeverbot für Rechtsanwälte, wie noch vor einigen Jahren geltend, besteht nicht mehr.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351 2699394
Tel. für Beratung: 0 90 01277 59 1
(2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Fax: 0351 2699395
Zweigstelle:
Meißnerstr. 2
01471 Radeburg
Tel.: 035208 395819
Fax: 035208 395820
Nachfrage vom Fragesteller
05.07.2012 | 18:25
Darf er dann auch in diesem Forum Auszüge/Daten aus vertraulichen Kopien die ich ihm zusande,veröffentlichen. Ohne natürlich mein Name zu nennen, aber den des Gegners (Name des Wohnmobilhersteller)?
Gruß Marita
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
05.07.2012 | 18:34
Dies könnte nach Ihrer Schilderung gegen § 43a BRAO verstoßen. Ich empfehle Ihnen den genauen Sachverhalt der für die betroffene Kanzlei zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Prüfung vorzulege. Bei einem Verstoß gegen Berufspflichten wird diese entsprechend tätig.