Doppelte Haushaltsführung & Eigenheimzulage
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Steuerrecht
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Einen schönen guten Tag
Ich hoffe Sie können mir bei folgendem Problem helfen.
Im September 2004 habe ich eine Eigentumswohnung erworben, die im Zuge einer doppelten Haushaltsführung (DHH) aus beruflichen Gründen von mir selbst genutzt wird.
Ende 2004 habe ich für diese Wohnung Antrag auf Eigenheimzulage (EHZ) gestellt. Diesem wurde in vollem Umfang statt gegeben. Anfang 2005 habe ich meine Steuererklärung für 2004 abgegeben und die DHH als Werbungskosten abgesetzt. Dies wurden in vollem Umfang anerkannt.
Im Jahr 2006 habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2005 abgegeben und erneut die DHH abgesetzt. Dies wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass der Lebensmittelpunkt am beruflichen Zweitwohnsitz wäre. Gegen diesen Bescheid habe ich Einspruch eingelegt und eine ausführlicht Begründung hinzugefügt.
Vom Finanzamt habe ich mit Hinweis auf den Ausschluss einer Doppelfördung durch EHZ und DHH eine Aufforderung zur Rücknahme des Einspruchs erhalten. Diesem habe ich nicht entsprochen und dabei auf den Erlass des BMF vom 21.12.2004 (Zweifelsfragen zum EigZulG) verwiesen, laut dem bei Beantragung der Doppelförderung die EHZ ausgeschlossen ist. Mit einer entsprechenden Rückzahlung der EHZ für das Jahr 2005 habe ich mich einverstanden erklärt. Die DHH wurde anschliessen anerkannt.
Nun habe ich ein neuen EHZ-Bescheid erhalten, in dem der ursprüngliche EHZ-Bescheid vollständig aufgehoben wird (nach § 173 AO). Das Finanzamt fordert die EHZ für die Jahre 2004, 2005 und 2006 zurück, obwohl ich für 2006 noch keine EkSt.-Erklärung abgegeben habe und das Finanzamt somit unklar ist, wie lange ich die Doppelförderung beantragen werde. Laut o.g. Erlass ist die EHZ auch nur für die Jahre ausgeschlossen, in denen die für das ganze Jahr die DHH beantragt wird. Dies ist nur für 2005 gegeben und wird auch so bleiben, da im Laufe des Jahres 2006 die DHH aufgeben wurde.
Wie kann ich einen Einspruch gegen den neuen EHZ-Bescheid begründen und für welche Jahre muss ich die EHZ zurückzahlen? Über einen Ratschlag, wie ich hier vorgehen kann, wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
A.S.
Doppelte Eigenheimzulage Haushaltsführung



