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Anleihe bei einer jetzt insolventen Firma


| 29.06.2012 12:48 |
Preis: 56,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich halte z.Zt.eine Anleihe in Höhe von Euro 5.000 bei der Fa. Siag Schaaf Industrie AG. Von dieser Fa. wurde am 1.6.12 das Insolvenzverfahren eröffnet.Was muß ich unternehmen, um evtl. nichts zu verlieren?
Frdl.Grüße
E.K.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
Firma
29.06.2012 | 13:45

Antwort

von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
230 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Genau lässt sich dies wohl wie so oft erst ermitteln, wenn man Einsicht in die vertraglichen Unterlagen nimmt.

Ohne diese genauer zu kennen, teile ich mit, dass eine Anleihe mehr oder weniger ein Darlehen ist, dass Sie der SIAG Schaaf AG gegeben haben. Sie haben Anspruch auf Rückzahlung der EUR 5.000,00 nebst Zinsen zum vereinbarten Ablauftermin.

Diese bisher vermutlich noch nicht fällige Forderung gilt als fällig gemäß § 41 InsO, d.h. Sie haben bereits jetzt eine Forderung auf Rückzahlung der EUR 5.000,00 nebst Zinsen bis zum Tag der Insolvenzeröffnung.

Wenn Ihnen allerdings keine Sicherheiten überlassen wurden wie eine Grundschuldbestellung, Bankbürgschaften, Sicherungsübereignungen o.ä., dürften Sie nur eine einfache Insolvenzforderung haben, d.h. Sie sind gleichrangig mit nicht bezahlten Lieferanten, Vermietern usw. In diesem Fall ist erfahrungsgemäß leider nur mit einer ganz geringen Quote von 2 bis 5 % zu rechnen, die nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in drei bis fünf Jahren gezahlt wird. In manchen Fällen wird auch gar keine Quote ausgezahlt. Nur selten werden höhere Quoten erreicht.

Ich habe gelesen, dass hier ggf. ein Insolvenzplan, eine Art Vergleich mit allen Gläubigern geschlossen werden soll. Da dafür meist die Inhaber des insolventen Unternehmens private Gelder zur Verfügung stellen, ist ggf. mit einer höheren Quote zu rechnen.

Um Ihre Forderung durchzusetzen, müssen Sie diese beim Insolvenzverwalter anmelden. Ich habe hier im Internet recherchiert, dass dies ggf. nicht notwendig sein wird, da ein Vertreter für die Inhaber einer bestimmten Anleihe gewählt werden soll, der dann für alle Inhaber tätig wird. Der im Internet veröffentlichte diesbezügliche Beschluss des AG Montabaur lautet:



"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

SIAG Schaaf Industrie AG, Burgweg 21-23, 56428 Dernbach

(AG Montabaur, HRB 20744),

vertreten durch den Vorstand

1. Willy Hartung

und

2. Andrew Seidl

Geschäftszweig:

Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Beratung anderer Unternehmen im Bereich allgemeiner Stahlbau, Behälterbau und insbesondere Bau von Anlagen der Windkrafttechnik

wird Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebene Schuldverschreibung

ISIN DE000A1KRAS1 - WKN A1KRAS

gem. § 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (nachfolgend abgekürzt SchVG) vom 31. Juli 2009 bestimmt auf

Mittwoch, 18.07.2012, 10:00 Uhr,

Turnhalle der Grundschule Dernbach/WW

Hilchenstraße 14

56428 Dernbach

Einlass ab 08.30 Uhr

Tagesordnung und Beschlussvorlage

Kurzbericht von Sachwalter und /oder Vorstand der SIAG Schaaf Industrie AG zum laufenden Insolvenzverfahren der SIAG Schaaf Industrie AG

(Amtsgericht Montabaur 14 K 81/12)

1.

Erörterung und Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaber-Schuldverschreibungen mit dem Recht, Forderungen aus diesen Schuldverschreibungen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden und die Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren -auch im Insolvenzplanverfahren- wahrzunehmen.

2.

Erörterung und Wahl eines Stellvertreters des oben genannten Vertreters

3.

Erörterung und Abstimmung zu Regelungen der Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters und des Stellvertreters

4.

Erörterung und Abstimmung über Art und Weise sowie Umfang der Vertretung der Gläubiger von Inhaber-Schuldverschreibungen durch den gemeinsamen Vertreter bzw. seinen Stellvertreter insbesondere bezüglich nachfolgender Punkte:

a) Anmeldung durch einzelne Gläubiger ist ausgeschlossen § 14 Abs. 2 SchVG

b) Der gemeinsame Vertreter ist beauftragt und bevollmächtigt, die Rechte im

Insolvenzverfahren -auch in einem zu bestellendem Gläubigerausschuss und bei

der Erstellung und Abstimmung eines Insolvenzplanes ausschließlich

wahrzunehmen

c) Der gemeinsame Vertreter ist berechtigt, weitere Versammlungen der Gläubiger

von Inhaber-Schuldverschreibungen einzuberufen.

Als gemeinsamer Vertreter bzw. als sein Stellvertreter kann jede natürliche und juristische Person gewählt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat (§ 7 SchVG).

Dem Gericht ist bekannt, dass Rechtsanwalt

Dr. Christian Heintze, LL.M.

Kesseldorfer Straße 14, 01159 Dresden

0351 482916-11

cheintze@bbl-law.de

bereit ist, das Amt zu übernehmen.

Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Gläubiger berechtigt, die am Tage der Gläubigerversammlung ihr Recht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes und dem Vermerk, dass über die Schuldverschreibungen bis einschließlich 18.07.2012 nicht verfügt wird, vorlegen.

Der Nachweis ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

Gemäß § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung am 18.07.2012 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann.

Die Vollmacht bedarf schriftlicher Form (§ 126 BGB).

Die Vollmacht ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

Westphal, Rechtspfleger

Amtsgericht Montabaur, den 28.06.2012"

Sollte es sich hierbei um Ihre Schuldverschreibung handeln, sollten Sie den Termin wahrnehmen bzw. von einem Vertreter wahrnehmen lassen.

Anderenfalls müssten Sie die Forderung bis zum 15.07.2012 beim Insolvenzverwalter anmelden. Auch danach wäre noch eine Anmeldung möglich, aber mit zusätzlichen Gerichtskosten in Höhe von ca EUR 15,00 verbunden.

Ggf. macht es auch Sinn, die Schuldverschreibung außerordentlich zu kündigen, was ohne genaue Kenntnis der geschlossenen Verträge nicht beurteilt werden kann.

Falls Sie die Anleihe nicht zurückerhalten, wäre ggf. noch zu prüfen, ob Sie denjenigen, der Ihnen diese vermittelt hat, nicht wegen Verletzung der Aufklärungspflichten belangen können. Presseberichten habe ich entnommen, dass die wohl letztes Jahr ausgegebenen Anleihen dazu dienen sollten, bereits vorhandene Finanzlücken des Unternehmens zu schließen und die Bewertung nach Moodys usw. schon recht schlecht war. Sie werden der Presse ja auch entnehmen, dass verschiedene Banken oder Länder wegen der Finanzkrise ständig herabgestuft werden. Eine ähnlich schlechte Stufe soll wohl seinerzeit auch laut der Presse die SIAG Schaaf Industrie AG gehabt haben. Wenn Ihnen nicht klar gesagt wurde, dass dies eine riskante Geldanlage ist, so als wenn Sie derzeit griechische Staatsanleihen kaufen würde, könnten Sie ggf. den Bankberater o.ä. in Anspruch nehmen.

Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.


Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de

Nachfrage vom Fragesteller 30.06.2012 | 10:36

Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es in Ordnung, wenn ich meine Forderung
1. dem Insolvenzverwalter RA Jan Markus Plathner und
2. auch dem Vertreter der Gläubiger
RA Dr. Christian Heinze

bekanntgebe
Ich kann leider nicht an der Gläubigerversammlung teilnehmen.
Frdl,.Grüße

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 02.07.2012 | 09:25

Sehr geehrte Fragestellerin,

eine schlichte Bekanntgabe dürfte in beiden Fällen nicht reichen.

Bei dem Insolvenzverwalter müsste eine förmliche Forderungsanmeldung erfolgen. Diese ist aber auch online möglich bzw Sie können selbst online Eingabe machen und ein Formular erstellen, das Sie dann nur noch abschicken müssen. Den Link zur Eingabemaske finden Sie hier:

http://www.brinkmann-partner.de/cms/insolvenzen.htm#

RA Dr. Christian Heinze ist noch nicht Vertreter der Gläubiger, sondern soll in dem Termin am 18.07.2012 erst gewählt werden. Ggf. nimmt er jemanden aus seinem Büro zu diesem Termin mit, dem Sie eine Vollmacht hierfür erteilen könnten. Sie sollten sich aber vorher informieren, welche Pläne Herr Dr. Heinze hat, bevor Sie ihm Vollmacht erteilen. Sie sollten daher ihn kontaktieren und sich hierüber informieren. Eine einfache Bekanntgabe dürfte hier auch nicht ausreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler

Bewertung des Fragestellers 2012-07-04 | 13:07


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