364.768
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
655 Besucher | 13 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Sozialrecht » medizin versicherung
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Sozialrecht » medizin versicherung

medizin versicherung


| 28.06.2012 19:22 |
Preis: 25,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler




Nach einem Sportunfall (Kreuzbandriss) verweigert die zuständige
Unfallversicherung die Schadensregulierung mit der Behauptung,
der Schaden sei durch eine bereits bestehende Vorschädigung verursacht
worden.
Demgegenüber kann jedoch, v.a. in anbetracht des Unfallhergangs,
auch davon ausgegangen werden, daß der Schaden auch ohne Vorschädigung
eingetreten wäre.
Die UV will jetzt ein Gutachten nach Aktenlage erstellen lassen und hat
2 Gutachter zur Auswahl genannt.
Ist der Sportler hierbei zur Mitwirkung verpflichtetet oder kann er dies ablehnen,
weil er keine Einflußmöglichkeiten auf den Begutachtungsprozess sieht und ein
Ergebnis im Sinne der Interessen der Unfallversicherung befürchten muß?
28.06.2012 | 21:58

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
698 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Es ist nicht ganz klar, ob es sich um die gesetzliche oder eine private Unfallversicherung handelt. Generell sind Sie verpflichtet an der Erstellung eines Gutachtens mitzuwirken. Es ist zunächst die Entscheidung der Versicherung, ob ein Gutachten nach Aktenlage erstellt wird, oder ob eine direkte Begutachtung erfolgt. Sie können dem Ansinnen aber durchaus widersprechen und darauf bestehen, dass eine Untersuchung stattfindet. Ihre Mitwirkung sollten Sie aber nicht verweigern. Sie können um Fall eines negativen Ausgangs in einem gerichtlichen Verfahren ohnehin ein ärztliches Sachverständigengutachten beantragen und in aller Regel, falls Zweifel am ersten Gutachten bestehen, wird auch ein neues Gutachten eingeholt, für das Sie dann untersucht werden.

Sie sollten im Ergebnis einen Gutachter wählen, aber auf eine Untersuchung bestehen, können das aber nicht erzwingen.







Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de


Nachfrage vom Fragesteller 30.06.2012 | 09:08

Danke für die Antwort. Eine Nachfrage:
Kann die KK des Sportlers - die ja auch
ein Interesse am Ausgang des Streits hat -
dazu verpflichtet werden, ihrerseits ein
Gutachten nach Aktenlage abzugeben?
MfG

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 30.06.2012 | 15:29

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Einen Anspruch gegen die Krankenkasse haben Sie nicht, weil der MDK nur verpflichtet ist bei Klärung von Arbeitsunfähigkeit und bei Behandlungsfehlern ein Gutachten zu erstellen.

Bei einem Rechtsstreit zwischen Unfallversicherung und Versichertem ist die Krankenkasse aussen vor. Allerdings kann die Krankenkasse durchaus auf Seiten des Versicherten helfen und eine Anfrage bei der Krankenkasse ist natürlich möglich. Soweit die gesetzliche Unfallversicherung betroffen ist, würde aber die gesetzliche Krankenkasse nicht Partei ergreifen, da beides öffentlich rechtliche Einrichtungen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-07-02 | 09:55


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Oliver Wöhler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-07-02
4,4/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

698 Bewertungen
FACHGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht