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Betriebskostenabrechnung


27.06.2012 20:54 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

die anwaltliche Vertretung von unserem Vermieter hat sich bei uns per Schreiben gemeldet und verlangt, dass wir eine SAT Schüssel von unserem Balkon entfernen.
Es stellte sich heraus, dass diese Angelegenheit ein Missverständnis war. Auf dem Balkon hatten wir keine Schüssel, sondern unsere Nachbarn haben eine Schüssel.

Jetzt haben wir eine Betriebskostenabrechnung bekommen, wo der Vermieter eine Rückzahlung an uns in hohe von 200 Euro mit Anwaltskosten aus der SAT Schüssel Geschichte verrechnet.

Wie können wir dagegen vorgehen? Was würde es gegebenenfalls kosten? Der Vermieter will uns nicht hören.


Mit freundlichen Grüßen


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Betriebskostenabrechnung
27.06.2012 | 21:25

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
192 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, gegen die Verrechnung der € 200,- vorzugehen. Sie sollten dem Vermieter gegenüber der Betriebskostenabrechnung schriftlich widersprechen und verlangen, dass die € 200,- zu Ihren Gunsten wieder rückgerechnet werden und der Ihnen sodann verbleibende Betrag ausgezahlt wird. In Ihrem Schreiben sollten Sie dem Vermieter eine Frist zur Erstattung des Geldbetrags setzen. Sie sollten erläutern, dass nur eine Verwechselung vorliegt und Sie mit der Satellitenschüssel nichts zu tun haben.

Sollte der Vermieter auch darauf nicht reagieren, bleibt Ihnen im Ergebnis nur die Möglichkeit, den Ihnen zustehenden Überschussbetrag gerichtlich geltend zu machen.

Sie sollten sich dann zur Sicherheit anwaltlich vertreten lassen, im Falle des Obsiegens müsste Ihnen der Vermieter die Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.

Die gesetzlichen Gebühren für Ihren Rechtsanwalt für eine reguläre außergerichtliche und anschließende gerichtliche Vertretung bei einem Gegenstandswert von € 200,- belaufen sich auf etwas mehr als € 100,-.

Versuchen Sie doch nochmals, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Sicher lässt sich die Sache doch noch klären, der Sachverhalt ist schließlich eindeutig.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in dieser Angelegenheit und hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wesentliche Informationen hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung auch völlig anders aussehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt

www.zimmlinghaus.de


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Trier

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