Betriebskostenabrechnung
27.06.2012 20:54 |
Preis: 25,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 25,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
die anwaltliche Vertretung von unserem Vermieter hat sich bei uns per Schreiben gemeldet und verlangt, dass wir eine SAT Schüssel von unserem Balkon entfernen.
Es stellte sich heraus, dass diese Angelegenheit ein Missverständnis war. Auf dem Balkon hatten wir keine Schüssel, sondern unsere Nachbarn haben eine Schüssel.
Jetzt haben wir eine Betriebskostenabrechnung bekommen, wo der Vermieter eine Rückzahlung an uns in hohe von 200 Euro mit Anwaltskosten aus der SAT Schüssel Geschichte verrechnet.
Wie können wir dagegen vorgehen? Was würde es gegebenenfalls kosten? Der Vermieter will uns nicht hören.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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