364.903
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
153 Besucher online
 www.frag-einen-anwalt.de » Insolvenzrecht » Insolvenz der SIAG SCHAAF AG
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Insolvenzrecht » Insolvenz der SIAG SCHAAF AG

Insolvenz der SIAG SCHAAF AG


| 26.06.2012 14:18 |
Preis: 55,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Günter Schmaler


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,O.a Firma ist insolvent.Als Besitzer einer Schuldverschreibung dieser Firma habe ich erhebliche Kursverluste erlitten.Inzwischen habe ich die Anleihe verkauft und die Verluste realisiert.
Meine Frage: Kann ich trotzdem die erlittenen Kursverluste beim Insolvenzverwalter geltend machen
oder sind alle Ansprüche mit dem Verkauf hinfällig?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 342 weitere Antworten zum Thema:
Insolvenz
26.06.2012 | 15:13

Antwort

von

Notar und Rechtsanwalt Günter Schmaler
13 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung der von Ihnen mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ihre Ansprüche sind mit dem Verkauf der Anleihe und Übergabe des Wertpapiers auf den Käufer übergegangen.

Begründung:

Schuldverschreibungen haben keinen Beteiligungscharakter, sie verbriefen nicht wie Beteiligungswertpapiere Anteile an einer Gesellschaft, sondern begründen Forderungsrechte auf schuldrechtlicher Basis. Durch die Anleihe verpflichtet sich die Gesellschaft, eine bestimmte Summe Geldes zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Inhaber des Papiers gegen dessen Vorlage zu zahlen. Die Anleihe ist somit ein Inhaberpapier, den Anspruch kann jeweils nur derjenige geltendmachen, der im Besitz des Papiers ist. Da Sie die Anleihe verkauft haben, haben Sie persönlich auch keine Ansprüche mehr gegen die Gesellschaft oder den Insolvenzverwalter.

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, hoffe aber, daß Sie nun zumindest Klarheit haben.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Schmaler
Rechtsanwalt und Notar


Nachfrage vom Fragesteller 26.06.2012 | 21:18

Sehr geehrter Herr Schmaler,
heißt das im Umkehrschluss, wenn ich für billiges Geld diese Anleihe jetzt kaufen würde,dass ich eine Forderung von 100% geltend machen kann? Welche Qoten werden nach Ihrer Erfahrung zugeschlagen?
MfG rios

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 27.06.2012 | 10:13

Sehr geehrter Fragesteller,

den von Ihnen in der Nachfrage vorgenommenen "Umkehrschuß" kann ich nicht vollständig bestätigen. Zwar haben Sie mit dem Papier die Forderung zu 100 % - allerdings richtet sich die Erfüllung dieser Forderung durch den Insolvenzverwalter nach der Insolvenzquote. Das heißt, daß Sie Ihre Forderung wie alle Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden und sodann abwarten müssen, welche Quote vom Insolvenzverwalter letztlich festgestellt wird. Erfahrungssätze gibt es für solche Quoten nicht. Sie hängt gerade bei Industriebetrieben von den Werten der Anlagegüter, den Auftragsbeständen, Stellung des Unternehmens am Markt, Branche, einer möglichen übernahme von Investoren und vielen anderen Unwägbarkeiten ab. Quoten von 10 bis 35 % sind allerdings schon als gut zu bewerten.

Der Rückkauf Ihrer Anleihen dürfte somit - zwar in der Höhe abhängig vom Preis - ein unkalkulierbares Risiko bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Schmaler
Rechtsanwalt und Notar

Bewertung des Fragestellers 2012-06-27 | 11:42


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Kompetente,verständliche Antwort"
Mehr Bewertungen von Notar und Rechtsanwalt Günter Schmaler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-06-27
5/5.0

Kompetente,verständliche Antwort


ANTWORT VON
Notar und Rechtsanwalt Günter Schmaler
Emden

13 Bewertungen
FACHGEBIETE
Fachanwalt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Straßenverkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht