Insolvenz der SIAG SCHAAF AG
| 26.06.2012 14:18
| Preis:
55,00 € |
Insolvenzrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,O.a Firma ist insolvent.Als Besitzer einer Schuldverschreibung dieser Firma habe ich erhebliche Kursverluste erlitten.Inzwischen habe ich die Anleihe verkauft und die Verluste realisiert.
Meine Frage: Kann ich trotzdem die erlittenen Kursverluste beim Insolvenzverwalter geltend machen
oder sind alle Ansprüche mit dem Verkauf hinfällig?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Insolvenz
26.06.2012 | 15:13
Antwort
von
Notar und Rechtsanwalt Günter Schmaler
13 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ihre Ansprüche sind mit dem Verkauf der Anleihe und Übergabe des Wertpapiers auf den Käufer übergegangen.
Begründung:
Schuldverschreibungen haben keinen Beteiligungscharakter, sie verbriefen nicht wie Beteiligungswertpapiere Anteile an einer Gesellschaft, sondern begründen Forderungsrechte auf schuldrechtlicher Basis. Durch die Anleihe verpflichtet sich die Gesellschaft, eine bestimmte Summe Geldes zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Inhaber des Papiers gegen dessen Vorlage zu zahlen. Die Anleihe ist somit ein Inhaberpapier, den Anspruch kann jeweils nur derjenige geltendmachen, der im Besitz des Papiers ist. Da Sie die Anleihe verkauft haben, haben Sie persönlich auch keine Ansprüche mehr gegen die Gesellschaft oder den Insolvenzverwalter.
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, hoffe aber, daß Sie nun zumindest Klarheit haben.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Schmaler
Rechtsanwalt und Notar
Nachfrage vom Fragesteller
26.06.2012 | 21:18
Sehr geehrter Herr Schmaler,
heißt das im Umkehrschluss, wenn ich für billiges Geld diese Anleihe jetzt kaufen würde,dass ich eine Forderung von 100% geltend machen kann? Welche Qoten werden nach Ihrer Erfahrung zugeschlagen?
MfG rios
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
27.06.2012 | 10:13
Sehr geehrter Fragesteller,
den von Ihnen in der Nachfrage vorgenommenen "Umkehrschuß" kann ich nicht vollständig bestätigen. Zwar haben Sie mit dem Papier die Forderung zu 100 % - allerdings richtet sich die Erfüllung dieser Forderung durch den Insolvenzverwalter nach der Insolvenzquote. Das heißt, daß Sie Ihre Forderung wie alle Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden und sodann abwarten müssen, welche Quote vom Insolvenzverwalter letztlich festgestellt wird. Erfahrungssätze gibt es für solche Quoten nicht. Sie hängt gerade bei Industriebetrieben von den Werten der Anlagegüter, den Auftragsbeständen, Stellung des Unternehmens am Markt, Branche, einer möglichen übernahme von Investoren und vielen anderen Unwägbarkeiten ab. Quoten von 10 bis 35 % sind allerdings schon als gut zu bewerten.
Der Rückkauf Ihrer Anleihen dürfte somit - zwar in der Höhe abhängig vom Preis - ein unkalkulierbares Risiko bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Schmaler
Rechtsanwalt und Notar