Blutprobe bei renitentem Verhalten
Ist es sinnvoll bzw. überhaupt möglich, ein Beweiserhebungsverbot für eine bereits entnommene Blutprobe durchzusetzen, wenn ich einen Zeugen habe, der die angebliche "Gefahr im Vollzug" wiederlegt, die eine Blutprobe veranlasste?
Heute kam die Vorladung zur Vernehmung. Kann ich in diesem Fall überhaupt etwas aussagen, das mir zu Gunsten kommt? Bisher habe ich jede Aussage verweigert.
Hintergrund: Anfang der Woche wurde ich abends auf dem Weg nach Hause, 3 Meter vor meiner Haustüre, wegen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Als der Beamte mir dann sagte, mir nun in die Augen zu leuchten, teilte ich ihm in ruhigem Ton mit, diesem Test nicht zuzustimmen. Daraufhin schubste er mich gegen den Polizeiwagen und nahm mich mit der Begründung fest, Ihn angeschrien zu haben, was gelogen war. Ein Freund beobachtete und hörte die Situation, da er sich in meiner Wohnung am Fenster zur Straße befand. Mein renitentes Verhalten veranlasste Ihn, mich mit aufs Revier zu nehmen, um mir eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Noch während ich mit Handschellen auf dem Rücksitz saß, versuchten die Beamten einen Richter zu erreichen, um ihm mitzuteilen, dass ich rote Augen habe. Sie erreichten nur seine Mailbox und fuhren los. Auf dem Polizeiparkplatz durchsuchte mich dann der Beamte mit der Begründung, dass ich nach der Fahrt ohnehin keine Chance hätte, dieser Untersuchung aus dem Weg zu gehen. Dabei stellte er ca. 1 Gramm Marihuana sicher. Da sich wahrscheinlich THC und mit Sicherheit THC-Abbauprodukte in meiner Blutprobe feststellen lassen werden, bange ich nun um meinen Führerschein. Ich befinde mich noch zwei Monate in der Probezeit und habe mir bisher nichts zu Schulden kommen lassen. Da ich auf dem Revier insgesamt 5 Beamte dabei beobachtete, wie sie einem der Beamten bei der Erstellung des Berichtes assistierten, vermute ich, dass sie sich gegen alle Eventualitäten abgesichert haben.
Trifft nicht Ihr Problem?
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