364.803
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
378 Besucher | 3 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Steuerrecht » Steuer - Selbstanzeige - Folgen
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Steuerrecht » Steuer - Selbstanzeige - Folgen

Steuer - Selbstanzeige - Folgen


21.06.2012 11:24 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


archiviert

Hallo,

Angenommen, eine GmbH des Selbständigen nimmt die Ehefrau als 400 Euro-Kraft mit in die Personalkosten rein, ohne das hier eine Arbeitsleistung gegenübersteht.

Die Gründe hierfür:

a) Steuerersparnis

Der Steuerabzug im Rahmen einer gringfügigen Beschäftigung ist sichtlich geringer, als würde man sich den selben Betrag über die eigene Gehaltsabrechnung auszahlen wollen.

b) Erhöhung Elterngeldanspruch der Ehefrau

Es besteht Kinderwunsch. Also wird im Vorfeld ein 400 Euro-Job mit der Ehefrau, welche auch noch Hauptberufliches Einkommen hat, eingerichtet, damit in der Elternzeit das Elterngeld entsprechend höher ausfallen kann.

c) Einkommensausfall bei der Ehefrau

In der dreijährigen Elternzeit gibt es nur 12 Monate Elterngeld. Mit dem 400 Euro-Job wird der Ehefrau hierdurch ermöglicht, den Unterhalt für sich und das Kind die restlichen 24 Monate besser bestreiten zu können.

Wichtig zu wissen ist hier, dass das Geld, was an die Ehefrau ausgezahlt wurde, auch nur ihr und dem Kind zugute kam. Dieses Geld wurde nicht zurück zum Ehemann transferiert, dieser überwies der Ehefrau sogar noch zusätzlich im Schnitt 700 Euro, so das diese ihren Unterhalt und den des Kindes mit insgesamt 1.100 Euro bestreiten konnte.

Die Ehe ist nunmehr gescheitert. Rachegelüste hat der Ehemann nicht, aber ihm wurde seitens der Ehefrau mit Anzeige wegen anderer (nicht zutreffender) Dinge angedroht. In einem solchen Fall würde zwangsläufig auch der 400 Euro-Job vermutlich "auffallen." Die Ehefrau scheint sich hier auch nicht zurück halten zu wollen, obwohl sie selbst ja "mit drin" steckt, ihre eigenen Rachegelüste sind scheinbar einfach zu groß.

Der Ehemann überlegt daher Selbstanzeige zu stellen.

Was wären die Folgen ?

Müssten die 400-Euro-Zahlungen an die GmbH zurückgezahlt werden ? Und von wem, nur der Ehefrau, die das Geld ja empfangen hat, oder von beiden, oder nur vom Ehemann ? Es bestand Zugewinngemeinschaft.

Muss das Elterngeld tlw. zurückgezahlt werden (Bezug 2007-2008), oder ist das verjährt ?

Mit welchen Strafen wäre zu rechnen ? Wird die Steuerfahndung die GmbH auseinandernehmen ?

Letztendlich war alles eine Idee der Ehefrau, die in finanziellen Dingen sehr "pfiffig" ist. Aktuell begeht sie sogar wieder "Unsinn" indem sie Leistungsmissbrauch begeht.

Der Ehemann möchte reinen Tisch machen, da im jetzt stattfindenen Ehekrieg genau diese Dinge sicherlich zutage kommen werden, eben bedingt durch die Andeutungen der Ehefrau, und er eigentlich lieber vorher Selbstanzeige stellen möchte, um straffrei dabei wegzukommen. Er hatte der Frau bereits angeboten, diese mitzuzeichnen, jedoch ohne Reaktion.

Was empfehlen Sie, wie soll man da vorgehen ? Die Scheidung ist noch nicht durch, wird ca. in zwei Wochen sein. Bis dahin sieht der Ehemann sich noch in einem Loyalitätskonflikt, weshalb er, wenn überhaupt, erst nach Scheidung aktiv werden möchte.

Danke.


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 51 weitere Antworten zum Thema:
Steuer Selbstanzeige
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.