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Teilungsversteigerung: Welche Kosten fallen an?


13.06.2012 12:54 |
Preis: 50,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


archiviert

Guten Tag,

ich bin seit 2010 von meiner Exfrau geschieden, wir haben noch eine gemeinsame Wohnung und können uns nicht einigen was weiterhin mit der Wohnung geschieht. Wir hatten eigentlich von Anfang an beschlossen, dass ich die Wohnung übernehme. Meine Exfrau ist aber nicht bereit mich auszubezahlen.

Die Wohnung wurde schonmal von einer Bank geschätzt (110000 EUR) und vom örtlichen Bauamt (90000 EUR).

Gekauft hatten wir sie damals für 135000 EUR und haben noch 30000 EUR zur Renovierung etc. investiert. Außerdem haben wir noch 20000 EUR von einem alten Kredit umgeschuldet. Der Restbetrag des Kredits beläuft sich momentan auf 176000 EUR. Eingetragene Grundschuld ist 100000 EUR.

Die monatliche Rate beträgt 918 EUR. Die Wohnung ist für 700 EUR kalt vermietet.

Ich sehe keine andere Möglichkeit als eine Teilungsversteigerung, da ich mich schon seit 4 Jahren mit meiner Ex herumstreite und wir zu keinem Ergebnis kommen.

Nun meine Fragen:

1.) Würden bei einer Teilungsversteigerung zuerst die derzeitigen Mieter gefragt werden, ob sie die Wohnung kaufen wollen? Und wenn ja, welchen Preis müssten sie mindestens bezahlen? Ich hatte die derzeitigen Mieter schon gefragt, ob sie die Wohnung kaufen möchten, diese haben jedoch abgelehnt. Ich denke aber wenn sie die Wohnung sehr billig erwerben könnten, dann würden sie sich das anders überlegen.

2.) Ich möchte die Wohnung ja eigentlich selbst übernehmen. Muss die Wohnung nochmal vom Gericht geschätzt werden, obwohl die Wohnung schon von Bauamt und Bank geschätzt wurde? Und welche Schätzung gilt dann eigentlich?

3.) Da die Grundschuld ja sehr hoch ist, wieviel würde das geringste Gebot betragen?

4.) Lohnt sich dann eine Teilungsversteigerung? Mit wieviel Kosten muss ich noch ca. rechnen? Wieviel Gerichtskosten, (Schätzen), Verfahrensgebühren etc.? (dass ich einen üngefähren Betrag habe)? Wiebiel von dem Betrag muss ich vorschießen?

5.) Werden die laufenden Bankzinsen auch noch auf das geringste Gebot draufgerechnet?

6.) Wenn ich die Wohnung z.B. für 120000 EUR ersteigern würde, was wäre dann mit den restlichen Schulden des Kredits? Würden diese Schulden hälftig aufgeteilt werden? Meine Eltern und ihre bürgen zusätzlich mit jeweils 50000 EUR.
Der Kredit würde ja dann immernoch bestehen, wenn man die Vorfälligkeitsstrafe bezahlen würde, dann könnte man den Kredit ja auflösen und meine Ex könnte ihren Anteil in einen Privatkredit umwandeln, oder? Ich weiß, dass meine Eltern auch bürgen, aber ihre würden im Falle des Nichtzahlens ja auch herangezogen werden. Sehe sie da ein großes Risiko?

7.) Wenn ich die Teilungsversteigerung beantragt habe, ist es sinnvoller das mit der Bank zu besprechen, bei der wir den Kredit haben. Dürfen die meiner Ex verraten, dass ich vorhabe die Wohnung zu ersteigern?

8.) Birgt mein Vorhaben zu viele Risiken (gerade bezogen auf den gemeinsamen Kredit) oder wäre das im Falle des Nichtzahlens auf jeden Fall eine sichere Sache, da ihre Eltern ja genauso bürgen?

9.) Könnte ich nach dem Ersteigern theoretisch meinen Eltern die Immobilie verkaufen noch bevor ich überhaupt einen Kredit bei der Bank aufgenommen habe? Man hat ja bis zu 3 Monate Zeit, ist das richtig?

10.) Was passiert dann mit der eingetragenen Grundschuld?

11.) Was passiert mit der Bürgschaft der Eltern?

12.) Kann ich jemand Fremden beauftragen (Vollmacht) in meinem Namen zu bieten?

Vielen Dank im Voraus.

MfG

-- Einsatz geändert am 13.06.2012 14:33:19

-- Einsatz geändert am 13.06.2012 14:43:45

-- Einsatz geändert am 13.06.2012 21:08:36
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
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